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Führungsaufsicht: unzumutbare Weisung

Alkohol 1

Es gibt auch unzumutbare Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht. Zwar ist diese Erkenntnis nicht so neu (auch die hier zitierte Entscheidung), doch so manches Gericht sollte sich mal daran halten und die Unzumutbarkeit prüfen. Bei Alkohol- oder Suchtgiftkranken muss das Gericht besonders prüfen, ob eine Weisung zur Abstinenz im Rahmen der Führungsaufsicht angeordnet werden soll.

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