Eine Pauschalreise kann auch dann mangelhaft sein, wenn der Reiseveranstalter in einer Hotelanlage entweder nur wenige Poolliegen zur Verfügung stellt oder aber nicht einschreitet, wenn andere Reisegäste Poolliegen etwa mittels eines Handtuchs längere Zeit reservieren, ohne sie tatsächlich zu nutzen (Amtsgericht Hannover Urteil vom 20.12.2023 – 553 C 5141/23)
Wer kennt es nicht: Am Pool sind alle Liegen mit Handtüchern belegt, obwohl die meisten Hotelgäste noch beim Frühstück sitzen. Aber der Reihe nach:
Sachverhalt
Der Kläger befand sich in Griechenland auf Rhodos im Urlaub. In dem Hotelbereich befanden sich sechs Pools mit insgesamt 500 Liegen. Es habe die Verhaltensregel (sogar per Schilder auf dem Gelände) gegeben, dass man Liegen nicht länger als 30 Minuten reservieren dürfe, ohne diese zu nutzen. Der Kläger habe aber jeden Morgen, als er zum Pool mit der Familie gegangen sei, ausschießlich mit Handtüchern belegte Liegen vorgefunden. Diese seien auch nicht nach 30 Minuten geräumt worden. Die Leitung des Hotels und auch das Personal hätten auch nichts unternommen.
Entscheidung!
Der Kläger verlangte nun einen Teil des gezahlten Geldes vom Reiseveranstalter zurück. Er machte einen Mangel der Pauschalreise geltend. Dieser entgegnete, dass es kein Reisemangel sondern ein “friedliches Wettrennen um die begehrten Plätze am Pool mit dem besseren Ende für den sprichwörtlichen frühen Vogel“ gehandelt habe. Das Amtsgericht sah das mit der Klageerhebung anders. Es entschied, dass der Reisepreis pro Tag um 15 % gemindert werden könne. Der Reiseveranstalter sei zwar nicht dazu verpflichtet, jedem Hotelgast eine Liege zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der Liegen müsse aber in einem angemessenen Verhältnis zur Auslastung des Hotels und damit zur Anzahl der Hotelgäste stehen. Stünden zwar genug Liegen zur Verfügung, seien diese für den Reisenden aber faktisch nicht nutzbar, weil andere Hotelgäste entgegen den Verhaltensregeln Liegen mit eigenen Handtüchern reservierten, ohne sie zu nutzen, sei der Reiseveranstalter zum Einschreiten verpflichtet.
Meinung und Schluss!
Ich habe damit auch so meine Erfahrungen im Urlaub gemacht. Meist habe ich ein Plätzchen gefunden. Aber es ist doch unzumutbar, selbst für Abhilfe zu sorgen. Habe ich aber auch schon gemacht. Habe Handtücher auch schon beiseite gelegt oder mich auf ein „Hotelhandtuch“ gesetzt. Wer will hier sein „Eigentum“ erklären oder Besitz beweisen? Aber besser ist es doch, sich zu beschweren und Abhilfe fordern, sonst haben Sie noch Streit. Ich habe aber auch schon Hotels erlebt, die die Handtücher wirklich wegräumen. Also: Die Entscheidung ist richtig.
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