Reiserecht: Es gibt keinen frühen Vogel für die Poolliege

Eine Pauschalreise kann auch dann mangelhaft sein, wenn der Reiseveranstalter in einer Hotelanlage entweder nur wenige Poolliegen zur Verfügung stellt oder aber nicht einschreitet, wenn andere Reisegäste Poolliegen etwa mittels eines Handtuchs längere Zeit reservieren, ohne sie tatsächlich zu nutzen (Amtsgericht Hannover Ur­teil vom 20.12.2023 – 553 C 5141/23)

Wer kennt es nicht: Am Pool sind alle Lie­gen mit Hand­tü­chern be­legt, ob­wohl die meis­ten Ho­tel­gäs­te noch beim Früh­stück sit­zen. Aber der Reihe nach:

Sachverhalt

Der Kläger befand sich in Griechenland auf Rhodos im Urlaub. In dem Hotelbereich befanden sich sechs Pools mit insgesamt 500 Liegen. Es habe die Verhaltensregel (sogar per Schilder auf dem Gelände) gegeben, dass man Liegen nicht länger als 30 Minuten reservieren dürfe, ohne diese zu nutzen. Der Kläger habe aber jeden Morgen, als er zum Pool mit der Familie gegangen sei, ausschießlich mit Handtüchern belegte Liegen vorgefunden. Diese seien auch nicht nach 30 Minuten geräumt worden. Die Leitung des Hotels und auch das Personal hätten auch nichts unternommen. 

Entscheidung!

Der Kläger verlangte nun einen Teil des gezahlten Geldes vom Reiseveranstalter zurück. Er machte einen Mangel der Pauschalreise geltend. Dieser entgegnete, dass es kein Reisemangel sondern ein “fried­li­ches Wett­ren­nen um die be­gehr­ten Plät­ze am Pool mit dem bes­se­ren Ende für den sprich­wört­li­chen frü­hen Vogel“ gehandelt habe. Das Amtsgericht sah das mit der Klageerhebung anders. Es entschied, dass der Reisepreis pro Tag um 15 % gemindert werden könne. Der Reiseveranstalter sei zwar nicht dazu verpflichtet, jedem Hotelgast eine Liege zur Verfügung zu stellen. Die An­zahl der Lie­gen müsse aber in einem an­ge­mes­se­nen Ver­hält­nis zur Aus­las­tung des Ho­tels und damit zur An­zahl der Ho­tel­gäs­te ste­hen. Stün­den zwar genug Lie­gen zur Ver­fü­gung, seien diese für den Rei­sen­den aber fak­tisch nicht nutz­bar, weil an­de­re Ho­tel­gäs­te ent­ge­gen den Ver­hal­tens­re­geln Lie­gen mit ei­ge­nen Hand­tü­chern re­ser­vier­ten, ohne sie zu nut­zen, sei der Rei­se­ver­an­stal­ter zum Ein­schrei­ten ver­pflich­tet.

Meinung und Schluss!

Ich habe damit auch so meine Erfahrungen im Urlaub gemacht. Meist habe ich ein Plätzchen gefunden. Aber es ist doch unzumutbar, selbst für Abhilfe zu sorgen. Habe ich aber auch schon gemacht. Habe Handtücher auch schon beiseite gelegt oder mich auf ein „Hotelhandtuch“ gesetzt. Wer will hier sein „Eigentum“ erklären oder Besitz beweisen? Aber besser ist es doch, sich zu beschweren und Abhilfe fordern, sonst haben Sie noch Streit. Ich habe aber auch schon Hotels erlebt, die die Handtücher wirklich wegräumen. Also: Die Entscheidung ist richtig.

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