Wer eine ein Hakenkreuz enthaltene Karikatur teilt, kann sich wegen des Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation gemäß § 86 a Abs. 1 StGB strafbar machen. Es gibt keinen generellen Schutz der Satire- und Kunstfreiheit. Es muss die Gegnerschaft des Urhebers zum NS eindeutig erkennbar sein (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29.11.2023
– 202 StRR 88/23 –).
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Abbildungen von Größen des Nationalsozialismus kann strafbar sein
Das Landgerichts Osnabrück hat in zweiter Instanz die Verurteilung eines heute 24 Jahre alten Mannes aus Bad Rothenfelde wegen der Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe bestätigt. Dieser hatte nach den Feststellungen der Kammer u.a. auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil ein Foto von Rudolf Heß eingestellt (Landgericht Osnabrück – Urteil vom 15. Januar 2021 – 5 Ns 136/20).
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