Eine Justizministerin und der Rechtsstaat?

Mit einem nochmaligen (sic!) Aufruf wandte sich die Justizministerin aus Niedersachsen, Frau Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) an „die Akteurinnen und Akteure der Ampelkoalition auf Bundesebene“. Worum geht es? Um das Cannabisgesetz!

Frau Dr. Wahlmann meint: „Geplante Amnestie für Verurteilte muss aus dem Cannabisgesetz raus. Hilfsweise darf das Gesetz erst sechs Monate nach Verkündung in Kraft treten.“ 

Bitte sacken lassen und weiterlesen.

Mich erreichte am 20. Februar 2024 um 16:58 Uhr eine Pressemitteilung des niedersächsischen Justiziministeriums. Darin stellt die Justizministerin des Landes Niedersachsen Dr. Wahlmann ihre Sicht der Dinge dar, macht Vorschläge und richtet einen “Appell” an die Koalition.

Die Justiz arbeite schon am Limit. Ohne Not wird diese nun stärker belastet. Sie habe sowieso etwas gegen das neue Cannabisgesetz, stünde aber zu jeder demokratischen Entscheidung. 

In ihrem Appell heißt es dann wörtlich: „Unabhängig davon appelliere ich aber dringend an die Ampelkoalition, die geplante sofortige Amnestie für Verurteilte aus dem Cannabisgesetz zu streichen. Sollte sie dazu nicht bereit sein, fordere ich sie im Sinne der Funktionsfähigkeit der Strafjustiz auf, das Gesetz insoweit frühestens sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten zu lassen.”

Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf (Achtung! Es ist noch nicht verabschiedet.) soll die Straffreiheit für den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis oder den Anbau von bis zu drei Pflanzen nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend gelten. Die Justiziministerin “appelliere” deswegen, weil alle rechtskräftigen Verurteilungen dann nicht weiter vollstreckt werden können. Eine Übergangsregelung gebe es auch nicht. 

Für die Staatsanwaltschaften hätte dies zur Folge, dass sämtliche Akten, in denen eine Person wegen Verstoßes gegen das BtMG verurteilt worden ist, manuell daraufhin ausgewertet werden müssten, ob der der Verurteilung zugrundeliegende Sachverhalt nach der neuen Gesetzeslage straffrei wäre. Das bedeute, dass jeder ein Recht darauf geltend machen könne, dass sein Sachverhalt überprüft werden müsse, dass Gesamtstrafen aufgelöst und neu ausgeurteilt, Tilgungsfristen im Bundeszentralregister überprüft und auch etwaige Entschädigung geprüft werden müssten. 

Meinung und Schluss!

Tja Frau Dr. Wahlmann! Das nennt sich eben Rehabilition. Und ein Rechtsstaat muss es sich leisten können, diese Überprüfung auch zu stämmen. Die Feststellungen müssen eben dann überprüft werden. Es hat ja mit allem dann was zu tun, auch mit der Registrierung im Bundeszentralregister und dessen Tilgungsfristen. Sollen die Verurteilten nach altem Recht als vorbestraft gelten, während heutige Kiffer sanktionslos bleiben?

Auch muss dann eine Gesamtstrafe, in der ein BtM Verstoß miteinbezogen wurde, dann überprüft und gegebenenfalls neu gefasst werden. Aber dann ist das so! 

Ja, dieses Gesetz ist nicht durchgedacht. Da würde ich Ihnen Recht geben. Es ist nicht durchdacht, so wie vieles dieser “Ampelkoalition (Frau Wahrheitsministerin Faeser hört mal weg!) Aber dann seid verdammt noch einmal konsequent!

Das Rumheulen und Panik machen, damit eine rechtsstaatswidrige Idee vermarktet werden kann, ist einer Volljuristin nicht würdig. Mir persönlich geht das langsam aber sicher auf den Zeiger.

Entschuldigen Sie meine Wortwahl, aber wenn (wieder einmal) von einem Politiker höchster Ebene rechtsstaatswidrige Vorschläge gemacht werden, dann frage ich mich, ob die Probleme wirklich in einem angeblich wachsendem Rechtsextremismus liegen oder sich der Rechtsstaat selbst demontieren kann oder will. Es sollten lieber solche Vorschläge unterlassen werden! Wenn das Gesetz kommt, dann mit aller Konsequenz!

Fragen?

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie Probleme im Strafrecht, Verkehrsrecht, Waffen- oder Disziplinarrecht haben unter 0381491020.


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