Mietrecht: Zu laut beim Sex

Die nachhaltige Störung des Hausfriedens durch lauten Sex rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses (Amtsgericht Halle ad Saale – 97 C 607/23 -).

Sachverhalt

Zwei Nachbarinnen beschwerten sich über die vielen Männerbesuche einer anderen Mieterin. Hierüber sollen sie akribisch Buch geführt haben. Die Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG) habe die sexuell umtriebige Mieterin abgemahnt und dann wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens gekündigt.

Die Besonderheit: Die gekündigte Mieterin soll gehörlos sein.

Entscheidung!

Der Vermieter erhob die Klage zur Räumung. Das Amtsgericht Halle an der Saale entschied: Die Kündigung sei gerechtfertigt. Die Mieterin habe nachhaltig, insbesondere auch nach Abmahnung, den Hausfrieden gestört. Es sei zudem zu mehreren Polizeieinsätzen auch gekommen.

Meinung und Schluss!

Wie soll man sich dazu verhalten? Wie hellhörig das Haus ist, spielt meines Erachtens eine wichtige Rolle. Denn auch lautes Geschrei wird durch Wände abgedämpft. Wenn es aber ein sehr hellhöriges Haus ist, dann muss man entweder gegenseitig Rücksicht nehmen oder aber der Vermieter muss für Privatsphäre durch Lärmdämmung sorgen. Letzteres wird gewiss nicht passieren. In vergleichbaren Fällen wurde das mit der klassischen Ruhestörung gleichgesetzt. Das kann nach Abmahnung zu Recht zu einer Kündigung führen. So wurde auch schon ein Pärchen von einem Kreuzfahrtschiff verwiesen (gut, die hatten lauten Sex und lauten Streit).

Vielleicht waren aber auch die Geräusche der Nachbarin für die Nachbarinnen abtörnend? Leider konnte ich hierzu nichts eruieren, also was vorgetragen wurde. Vielleicht kommt die Entscheidung irgendwie online.

Fragen?

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie Probleme insbesondere im Strafrecht, Verkehrsrecht, Waffen- oder Disziplinarrecht haben unter 0381491020.

Ein Gedanke zu „Mietrecht: Zu laut beim Sex“

  1. Guter Kommentar, allerdings der letzte Absatz, dass die Geräusche für die beiden Nachbarinnen abtörnend gewesen sein könnten, hat mich sehr amüsiert.
    Also sollte man das betreffende Paar auf eine „Sexgeräuschule“ beordern, damit es dann auf die Nachbarn nicht nur angenehm, sondern vielleicht sogar anregend wirkt.

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