Schlagwort-Archive: Zeuge

Revision: Zeugnisverweigerung ganz oder gar nicht

Gestattet ein Zeuge trotz Ausübung seines Zeugnisverweigerungsrechts aus § 52 Abs. 1 StPO die Verwertung früherer Aussagen, so kann er dies nicht auf einzelne Vernehmungen beschränken. Ein Teilverzicht führt vielmehr dazu, dass sämtliche früheren Angaben – mit Ausnahme richterlicher Vernehmungen nach Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht – unverwertbar sind.

(BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2023 – 1 StR 222/23)

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Im Zweifel für den Lügendetektor!

Freispruch durch den Einsatz eines Lügendetektors? So klang es am 26. Oktober 2017 durch die Medien. Der Prozess um Kindesmissbrauch endete am Amtsgericht Bautzen nämlich mit einem Freispruch. Die Aussagen gegen den Angeklagten waren laut Gericht nicht glaubhaft. Der zusätzliche Einsatz eines Lügendetektors brachte die endgültige Entlastung. Obwohl dieser nicht das einzige Beweismittel offensichtlich war, entbrennt die Diskussion hierüber nun wieder neu. Warum? Im Zweifel für den Lügendetektor! weiterlesen

Weitere Änderung in der StPO – Der Zeuge muss zur Polizei

Weitere Änderung im Gesetz!

Der Zeuge muss nunmehr bei der Polizei zur Vernehmung erscheinen. 😡

Es ist immer wieder die Frage von Mandanten, wenn sie eine Vorladung als Zeuge erhalten: “Muss ich da hin?” Und meine Antwort war immer: “Nein!”

Nun soll sich das ändern. Die Verfügungsgewalt der Polizei über (auch mögliche) Zeugen soll im neuen § 163 StPO stehen. Weitere Änderung in der StPO – Der Zeuge muss zur Polizei weiterlesen

Der Zeuge als Beweismittel

GerichtDer Zeuge ist immer wieder das schlechteste Beweismittel überhaupt im Strafprozess. So habe ich es auch wieder am Amtsgericht Rostock heute erlebt. Mit einem Freispruch in der Tasche habe ich das Gericht mit dem Mandanten verlassen. Doch eine Zeugin wird ein Verfahren ereilen, das nicht hätte sein müssen, hätte sie alles gesagt, was sie gesehen hat. Der Zeuge als Beweismittel weiterlesen

Drogenbandenprozess Landgericht Schwerin

Februar 2012

Im Februar 2012 erfolgte die Festnahme der Beschuldigten.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogen189.html


Oktober 2012

Der Prozessauftakt war damit gekrönt worden, dass ich als zweiter Verteidiger in das Verfahren kam. Der Prozess begann am Landgericht Schwerin. Die Anklage führte die Staatsanwaltschaft Schwerin. Es fanden Gespräche statt an deren Ende ein “Deal” für meinen Mandanten stand, der ihn ca. 10 Jahre hinter Gittern bringen sollte.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogendealer103.html

Februar 2013 (Heiratsantrag im Gericht – solche Momente sind recht selten an einem Gericht)

Der Prozess dauerte schon bis in den Februar 2013 hinein. Der Vorsitzende Richter wollte die schon seit Jahren bestehende Verlobung zwischen meinem Mandanten und der Zeugin nicht wahrhaben, da mein Mandant zum Zeitpunkt der Verlobung noch nicht rechtskräftig geschieden gewesen war. Leider ist eine solche Verlobung in der Zeit einer noch bestehenden Ehe sittenwidrig. In der Verhandlung erneuerte mein Mandant dann (sehr zum Erstaunen der Kammer) seinen Heiratsantrag. Die Zeugin wurde zunächst aus dem Zeugenstand entlassen, weil sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO berufen hatte. Dinge passieren ….. 🙂
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Wismar/Romantisch-Heiratsantrag-im-Gerichtssaal
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Grevesmuehlen/Wende-im-Drogendealerprozess-Kommen-die-Angeklagten-frei

April 2013

Nach etlichen Gesprächen zu einem möglichen Deal erfolgten die Geständnisse der Angeklagten soweit es was zu gestehen gab. Die Staatsanwaltschaft hatte hier bei einigen Treffen ein “Geschäft” gewittert, welches sich jedoch im Zuge der Hauptverhandlung und Vernehmungen von Zeugen nicht als haltbar bewies und durch die Angeklagten aufgeklärt werden konnte.
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Wismar/Knoten-geplatzt-Angeklagte-aeusserten-sich-vor-Gericht

Mai 2013

Es erfolgte eine Verurteilung meines Mandanten zu 5 Jahren und 11 Monaten. Ein Verfall wurde ebenfalls angeordnet. Diesem nunmehr rechtskräftigen Urteil gingen viele „Deal“-Verhandlungen voraus. Dem Gericht machte es die Verteidigung nicht leicht. Die Verurteilten haben keine Namen von Lieferanten und Abnehmern nennen müssen. Mit dem „Ergebnis“ kann man – in Anbetracht der schweren Vorwürfe – zufrieden sein. Im Übrigen wurden hier gleich noch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) abgeurteilt.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogen239.html
http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Politik/Landgericht-verhaengt-Haftstrafen-fuer-drei-Drogendealer