Freispruch durch den Einsatz eines Lügendetektors? So klang es am 26. Oktober 2017 durch die Medien. Der Prozess um Kindesmissbrauch endete am Amtsgericht Bautzen nämlich mit einem Freispruch. Die Aussagen gegen den Angeklagten waren laut Gericht nicht glaubhaft. Der zusätzliche Einsatz eines Lügendetektors brachte die endgültige Entlastung. Obwohl dieser nicht das einzige Beweismittel offensichtlich war, entbrennt die Diskussion hierüber nun wieder neu. Warum? Im Zweifel für den Lügendetektor! weiterlesen
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Weitere Änderung in der StPO – Der Zeuge muss zur Polizei
Weitere Änderung im Gesetz!
Der Zeuge muss nunmehr bei der Polizei zur Vernehmung erscheinen. 😡
Es ist immer wieder die Frage von Mandanten, wenn sie eine Vorladung als Zeuge erhalten: “Muss ich da hin?” Und meine Antwort war immer: “Nein!”
Nun soll sich das ändern. Die Verfügungsgewalt der Polizei über (auch mögliche) Zeugen soll im neuen § 163 StPO stehen. Weitere Änderung in der StPO – Der Zeuge muss zur Polizei weiterlesen
Der Zeuge als Beweismittel
Der Zeuge ist immer wieder das schlechteste Beweismittel überhaupt im Strafprozess. So habe ich es auch wieder am Amtsgericht Rostock heute erlebt. Mit einem Freispruch in der Tasche habe ich das Gericht mit dem Mandanten verlassen. Doch eine Zeugin wird ein Verfahren ereilen, das nicht hätte sein müssen, hätte sie alles gesagt, was sie gesehen hat. Der Zeuge als Beweismittel weiterlesen
Drogenbandenprozess Landgericht Schwerin
Februar 2012
Im Februar 2012 erfolgte die Festnahme der Beschuldigten.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogen189.html
Der Prozessauftakt war damit gekrönt worden, dass ich als zweiter Verteidiger in das Verfahren kam. Der Prozess begann am Landgericht Schwerin. Die Anklage führte die Staatsanwaltschaft Schwerin. Es fanden Gespräche statt an deren Ende ein “Deal” für meinen Mandanten stand, der ihn ca. 10 Jahre hinter Gittern bringen sollte.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogendealer103.html
Februar 2013 (Heiratsantrag im Gericht – solche Momente sind recht selten an einem Gericht)
Der Prozess dauerte schon bis in den Februar 2013 hinein. Der Vorsitzende Richter wollte die schon seit Jahren bestehende Verlobung zwischen meinem Mandanten und der Zeugin nicht wahrhaben, da mein Mandant zum Zeitpunkt der Verlobung noch nicht rechtskräftig geschieden gewesen war. Leider ist eine solche Verlobung in der Zeit einer noch bestehenden Ehe sittenwidrig. In der Verhandlung erneuerte mein Mandant dann (sehr zum Erstaunen der Kammer) seinen Heiratsantrag. Die Zeugin wurde zunächst aus dem Zeugenstand entlassen, weil sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO berufen hatte. Dinge passieren ….. 🙂
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Wismar/Romantisch-Heiratsantrag-im-Gerichtssaal
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Grevesmuehlen/Wende-im-Drogendealerprozess-Kommen-die-Angeklagten-frei
April 2013
Nach etlichen Gesprächen zu einem möglichen Deal erfolgten die Geständnisse der Angeklagten soweit es was zu gestehen gab. Die Staatsanwaltschaft hatte hier bei einigen Treffen ein “Geschäft” gewittert, welches sich jedoch im Zuge der Hauptverhandlung und Vernehmungen von Zeugen nicht als haltbar bewies und durch die Angeklagten aufgeklärt werden konnte.
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Wismar/Knoten-geplatzt-Angeklagte-aeusserten-sich-vor-Gericht
Mai 2013
Es erfolgte eine Verurteilung meines Mandanten zu 5 Jahren und 11 Monaten. Ein Verfall wurde ebenfalls angeordnet. Diesem nunmehr rechtskräftigen Urteil gingen viele „Deal“-Verhandlungen voraus. Dem Gericht machte es die Verteidigung nicht leicht. Die Verurteilten haben keine Namen von Lieferanten und Abnehmern nennen müssen. Mit dem „Ergebnis“ kann man – in Anbetracht der schweren Vorwürfe – zufrieden sein. Im Übrigen wurden hier gleich noch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) abgeurteilt.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogen239.html
http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Politik/Landgericht-verhaengt-Haftstrafen-fuer-drei-Drogendealer