Distanziert sich der ehemalige Kommandant einer militanten islamistischen Kampfgruppe nicht glaubhaft von seiner Rolle im syrischen Bürgerkrieg, kann keine positive Kriminalprognose gestellt werden. Aus Sicht des Bundesgerichtshofs verbessert die Einlassung, er habe sich den Islamisten nur zur Suche nach Alliierten und Geldgebern angeschlossen, seine Lage nicht: Es sei nicht besser, Anschläge aus persönlichem Gewinnstreben zu begehen (BGH StB 1/22).
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Wenn einer am Telefon was falsches sagt, trifft es auch alle anderen!
Ein Mitangeklagter spricht mit seiner Mutter und in einer Telekommunikationsüberwachung wird das wie folgt wiedergegeben: “Wir haben uns um den Zeugen gekümmert.” Wenn einer am Telefon was falsches sagt, trifft es auch alle anderen! weiterlesen