Verfassungsgericht schließt erste Partei von Finanzierung aus!

Die Partei “Die Heimat” (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Urteil vom 23. Januar 2024 – 2 BvB 1/19

Aus der Pressemitteilung:

“Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Partei Die Heimat (HEIMAT, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

Art. 21 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) sieht den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vor. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Auf dieser Grundlage beantragten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die Partei Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Die Voraussetzungen eines Finanzierungsausschlusses gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG liegen vor: Die Partei Die Heimat missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staat. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehören, und ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Dass die Partei Die Heimat auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.”

das Bundesverfassungsgericht mit Europafahne und Deutschlandfahne, davor stehen drei Polizeiwagen, es scheint trübes Wetter zu sein mit etwas Wind, im Gebäude leuchten die Deckenlampen

Meinung und Schluss

Ob das richtig ist, kann ich nicht beurteilen. Ich tu mich mit dem Konstrukt der Parteienfinanzierung nach Wahlen durch den Steuerzahler nämlich schwer. Zum Einen soll es die Vielfalt der Parteien am Leben erhalten. Aber es machen zum Anderen nach den Statistiken bei den Parteieinnahmen die auf Steuergeldern basierte Zahlung des Staates ca. 30 Prozent aus. Der Steuerzahler zahlt im Schnitt jährlich um die 200.000.000 EUR an die Parteien. Ich denke, das Geld ist woanders besser angelegt. Die Parteien können und sollten sich selbst finanzieren.

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