Schlagwort-Archive: Revision

Verurteilung wegen Tötung eines Kleinkindes in Köln rechtskräftig

Penneke Gerichtsentscheidung

Tenor:

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 24. Mai 2013 wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte des Totschlags in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig ist.

Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Kostenentscheidung wird verworfen.

Die Kosten der Rechtsmittel sowie die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. Verurteilung wegen Tötung eines Kleinkindes in Köln rechtskräftig weiterlesen

Immer die allgemeine Sachrüge erheben

letzte chance

 

Auch wenn der Angeklagte zur Hauptverhandlung nicht erscheint, muss sein Prozessbevollmächtigter im Zweifel die Revision nicht nur einlegen, sondern auch begründen. Dies kann er mit der allgemeinen Sachrüge vornehmen. Das sollte man immer als letzte Chance auch wahrnehmen!!! Immer die allgemeine Sachrüge erheben weiterlesen

Drecksacktheorie in der Revision

BGHUnd hier wieder ein Beispiel, dass die Drecksacktheorie existiert. So hat der Bundesgerichtshof am 30. Juli 2013 klargestellt, dass es zwar Rechtsfehler im Urteil gab, jedoch die Strafen so milde waren, dass das Urteil im Ergebnis wieder passt. Drecksacktheorie in der Revision weiterlesen

Revisionsverwerfung muss nicht begründet werden

Oberlandesgericht Rostock
Und wieder ein Beschluss eines Revisionsgerichts (dieses Mal das Oberlandesgericht Rostock):„Die Revision wird als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung, auch im Lichte der weiteren Rechtfertigungsschrift vom 18.09.2013, keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 und 3 StPO). Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels gemäß § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO.H. L. D.“ 

Schön anderthalbzeilig geschrieben, damit es wenigstens zwei Seiten werden. Die „Drecksack“-Theorie lässt grüßen, denn eine Begründung gab es wieder nicht. Warum gibt es hier eigentlich keine Begründung?

 

 

Ach ja! Schon oft thematisiert! ….. WEIL ES SO IN DER STRAFPROZESSORDNUNG (StPO) STEHT. Revisionsverwerfung muss nicht begründet werden weiterlesen

Umstände zu Gunsten des Angeklagten blieben unerwähnt

BGHEine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12. September 2013 (2 StR 226/13) zeigt auf, dass die erste Instanz Umstände zu Gunsten des Angeklagten unberücksichtigt gelassen hat. Die Kammer war gewiss auf Verurteilungskurs. Wieder ein Punkt, wo die Richter gewiss wieder “gerecht”, aber nicht nach Recht und Gesetz handeln wollten?

 

Zunächst zum Sachverhalt: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, in einem Fall tateinheitlich mit schwerer Körperverletzung und mit Beteiligung an einer Schlägerei, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt und drei Monate der Strafe als vollstreckt erklärt. Umstände zu Gunsten des Angeklagten blieben unerwähnt weiterlesen

BGH: Wer schreibt, der bleibt?

BGH

 

Der Bundesgerichtshof fasste am 20. Februar 2014 einen Beschluss (2 ARs 414/13 2 AR 315/13). An sich nichts Besonderes. Das geschieht wohl jeden Tag (außer am Wochenende), wenn man sich die Datenbank des BGH aufmerksam liest. In dem hier besprochenen Beschluss war aber der letzte Satz interessant: Der Senat weist darauf hin, dass weitere Eingaben des Antragstellers in gleicher Sache nicht mehr beantwortet werden. BGH: Wer schreibt, der bleibt? weiterlesen

Zeugnisverweigerungsrecht der Verlobten

BundesgerichtshofBei der Beurteilung der Frage, ob eine Zeugin die Verlobte des Angeklagten war und/oder ist und sie sich deshalb auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, steht dem Vorsitzenden und nach deren Anrufung gemäß § 238 Abs. 2 StPO der Strafkammer ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2010 – 4 StR 606/09, BGHSt 55, 65, 69 Rn. 14 mwN). Zeugnisverweigerungsrecht der Verlobten weiterlesen

Hoeneß legt keine Revision ein

RevisionSehr geehrter Herr Edathy,

 

wie die Tagespresse heute vielfach meldet, wird Hoeneß keine Revision einlegen. Hoeneß legt keine Revision ein weiterlesen

Protokollierungsanforderungen beim Deal


Eine Verurteilung des Landgerichts Köln wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zurückverwiesen (Entscheidung: Bundesgerichtshof 3. Dezember 2013 2 StR 410/13 – veröffentlicht 10.3.14).

 

Die Niederschrift über das Gespräch zwischen allen Prozessbeteiligten war nicht vollständig, so der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 3. Dezember 2013. Im Urteil des Landgerichts Köln fehlten wesentliche Informationen, denn: Protokollierungsanforderungen beim Deal weiterlesen