Tenor:
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 24. Mai 2013 wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte des Totschlags in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig ist.
Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Kostenentscheidung wird verworfen.
Die Kosten der Rechtsmittel sowie die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. Verurteilung wegen Tötung eines Kleinkindes in Köln rechtskräftig weiterlesen