Wieder eine Revision erfolgreich!

Nun gut, ich will hier nicht angeben, aber die nächste Revision habe ich erfolgreich durch die Instanz geboxt. 🙂 Doch, warum schreibe ich hierüber? Eigentlich rege ich mich über den Inhalt des Beschlusses nur wieder auf.

Warum zitiert das Revisionsgericht immer nur die Ausführungen der Staatsanwaltschaft? Diese hat sich meinen Ausführungen in ihrer Stellungnahme (mal wieder) angeschlossen, weil sie fast identisch meine Ausführungen wiederholte.

Es heißt (wieder einmal) in dem Beschluss des Oberlandesgerichts:

Das Rechtsmittel erweist sich als erfolgreich.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat zu alledem in ihrer Stellungnahme ausgeführt: “… (komplette “Stellungnahme” der GenStA) … “

Dem tritt der Senat bei.

Auf meine Revision hin wird also mit der Begründung der Staatsanwaltschaft ein Urteil aufgehoben. So So!

Ich glaube, ich muss mir meine Revisionsbegründungen urheberrechtlich schützen lassen. 😉

 

Thomas Penneke

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