Schlagwort-Archive: Revision

Revisionsrecht: Grundsatz der Bewertungseinheit ist zu beachten

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in 154 Fällen, hiervon in zwölf Fällen in Tateinheit mit unerlaubtem Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige zum unmittelbaren Gebrauch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Darüber hinaus hatte es den „Verfall von Wertersatz“ in Höhe von 2.840 Euro angeordnet. Mit seiner Revision rügte der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hatte mit der Sachrüge überwiegend Erfolg (Beschluss BGH 11.12.2019 – 2 StR 176/19).

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Richter will sein Urteil zurücknehmen

Ein Kölner Amtsrichter hat Mitte Januar drei Angeklagte völlig formlos mit einem Freispruch nach Hause geschickt. Ihnen waren mehrere schwere Delikte (u.a. Raub) vorgeworfen worden. Der Richter will nun sein Urteil zurücknehmen. Die Staatsanwaltschaft wehrt sich dagegen. Die Angeklagten wissen nicht, was da gerade geschieht. Was ist da los?

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Warum war ich am 18.12.2019 beim Bundesgerichtshof?

Das Landgericht Rostock verurteilte zwei Angeklagte u.a. wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Raubes, etc. Die hiergegen durch mich eingelegte Revision hatte vollen Erfolg mit der formellen Rüge. Es fand dennoch ein Hauptverhandlungstag vor dem Bundesgerichtshof am 18.12.2019 statt. Der Grund ist nicht von der Hand zu weisen.

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Urteil wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch im Fall der Gießener Ärztin aufgehoben

Zugunsten der Angeklagten ist der – nach Erlass des Berufungsurteils – seit dem 29.3.2019 geänderte § 219a StGB anzuwenden. Auf der Grundlage der landgerichtliche Feststellungen lässt sich nicht ausschließen, dass das neue Recht zu einer für die Angeklagte günstigeren Bewertung führt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb mit heute veröffentlichtem Beschluss das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Gießen zurückverwiesen. 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.6.2019, Az. 1 Ss 15/19
(vorausgehend Landgericht Gießen, Urteil vom 12.10.2018, Az. 3 Ns – 406 Js 150131/15)

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Frist versäumt – Revision verworfen

Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 7. September 2018 wird verworfen. (BGH Beschluss vom 2. April 2019 – 3 StR 135/19). Gegen das Urteil des Landgerichts hatte sich der Angeklagte nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist mit mehreren handschriftlichen, teils undatierten Schreiben gewandt, aus denen in ihrer Gesamtheit hervorgeht, dass er gegen die Entscheidung Revision einlegt und Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels beantragte. Dies sah der Bundesgerichtshof (BGH) als unzulässig an.

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Drohung mit Veröffentlichung von “Nacktbildern” ist Versuch der sexuellen Nötigung

Wird einer Geschädigten damit gedroht, von ihr an den Täter übersandte “Nacktbilder” bei Facebook zu veröffentlichen bzw. diese auszudrucken und in ihrer Schule aufzuhängen, um sie zur Vornahme der von dem Täter gewünschten sexuellen Handlungen zu veranlassen, hat der Täter zur Begehung einer sexuellen Nötigung im Sinne des § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB unmittelbar angesetzt und damit das Versuchsstadium der Tat erreicht. Ausgehend von dieser Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm ein von der Staatsanwaltschaft mit der Revision angefochtenes Berufungsurteil des Landgerichts Bielefeld aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen. (3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm vom 09.04.2019 – 3 RVs 10/19)

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Berliner Ku’damm-Raser erneut wegen Mordes verurteilt

Im Prozess um ein tödliches Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm sind die beiden Beschuldigten erneut wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Berlin verhängte am Dienstag 25.3.2019 lebenslange Haft gegen die beiden Angeklagten. Warum bewegt dieser Fall die Gesellschaft und die Strafrechtswissenschaft?

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Strafbarkeit wegen Nachstellung mit Todesfolge

Stalkt der Ex-Freund nach Beendigung der Beziehung massiv seine Ex-Freundin, so dass diese psychisch erkrankt, jegliche Behandlungen für aussichtslos hält und sich schließlich selbst tötet, macht er sich wegen Nachstellung mit Todesfolge gemäß § 238 Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss im Jahre 2017 entschieden (Beschluss vom 15.02.2017 – 4 StR 375/16). Hier stelle ich diesen Fall einmal dar:

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Das Rechtsmittel im Strafverfahren – Worauf muss ich achten?

Ich nehme es vorneweg: Wegen eines Rechtsmittels sollten Sie immer sofort zum Strafverteidiger! Fristversäumnisse sind nämlich “tödlich” für den Angeklagten/Verurteilten, wenn er diese nach einer Verurteilung (auch beim Strafbefehl) nicht beachtet und einhält. Das Urteil / die Entscheidung ist dann rechtskräftig. Sobald eine Bestrafung ausgesprochen wurde, laufen die Fristen.  Das Rechtsmittel im Strafverfahren – Worauf muss ich achten? weiterlesen

FREISPRUCH für Freiburger Polizeibeamte aufgehoben

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat ein Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom Juni 2016 aufgehoben, mit dem zwei Polizeibeamte vom Vorwurf der Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort und der versuchten Strafvereitelung freigesprochen worden waren. Die Beamten hatten einen nach einem Fest alkoholisierten Kollegen nach einem Unfall vom Unfallort abgeholt und zunächst untergebracht (Urteil vom 10.07.2017, Az.: 2 Rv 10 Ss 581/16).

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Dann ist man völlig aufgeschmissen, wenn der Verteidiger nichts taugt!

Ich rügte in einer Revision, dass die Angeklagte nicht auf ihr Recht nach § 257 StPO durch das Gericht hingewiesen und ihr auch  nicht die Gelegenheit eingeräumt wurde, dieses auszuüben. Der Staatsanwaltschaft verschlug es die Sprache. Die Generalstaatsanwaltschaft denkt nun, dass sie einen Ausweg aus der misslichen Lage hat. Ich hatte die Angeklagte übrigens erst in der Revisionsinstanz vertreten. Dann ist man völlig aufgeschmissen, wenn der Verteidiger nichts taugt! weiterlesen

Verwerfung der Revision ohne mündliche Verhandlung weiterhin möglich

PennekeDie in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit, eine offensichtlich unbegründete Revision ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss zu verwerfen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Es ist von Verfassungs wegen auch nicht geboten, dass eine solche Entscheidung mit einer Begründung versehen wird. Dies hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und sich dabei auch mit dem Recht auf ein faires Verfahren auseinandergesetzt, das in Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgt ist.

 

Wenn ich so an manche Revisionsentscheidung des OLG Rostocks denke, wird mir ganz schlecht. Verwerfung der Revision ohne mündliche Verhandlung weiterhin möglich weiterlesen