Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. November 2016 ein Urteil des Landgerichts Darmstadt aufgehoben, weil an der Hauptverhandlung eine Richterin teilgenommen hatte, obwohl ein Dienstleistungsverbot bestand. Mutterschutzgesetz gilt auch für eifrige Richterinnen weiterlesen