Dann ist man völlig aufgeschmissen, wenn der Verteidiger nichts taugt!

Ich rügte in einer Revision, dass die Angeklagte nicht auf ihr Recht nach § 257 StPO durch das Gericht hingewiesen und ihr auch  nicht die Gelegenheit eingeräumt wurde, dieses auszuüben. Der Staatsanwaltschaft verschlug es die Sprache. Die Generalstaatsanwaltschaft denkt nun, dass sie einen Ausweg aus der misslichen Lage hat. Ich hatte die Angeklagte übrigens erst in der Revisionsinstanz vertreten.

In den Ausführungen der Gegenerklärung der Generalstaatsanwaltschaft heißt es nämlich:

“Der Angeklagten war es entgegen der Auffassung der Revision zu diesem Zeitpunkt noch möglich, Anträge zu stellen und mittels Erklärungen und Anträgen Einfluss auf das Ergebnis der Beweisaufnahme zu nehmen.Vor dem Hintergrund, dass die Angeklagte durch einen Rechtsanwalt verteidigt war, war eine besondere Belehrung der Angeklagten durch das Gericht hinsichtlich der Bedeutung ihres Erklärung- und Antragsrechts nicht erforderlich. “

Na schönen Dank auch! 😡

Sie hatte sich auf den einen Anwalt verlassen. Die Angeklagte kannte das Gesetz nicht und der Verteidiger war eine Null! Sie hat ihn immer wieder gefragt, ob er denn jetzt nichts sagen wolle. Er sagte zu ihr immer, dass sie ruhig sein soll, denn er wolle mitschreiben.

Toller Typ!

Somit wird das Versäumen (das Pennen) des Verteidigers der Angeklagten zugerechnet. Sie ist also verloren. Er hat ihr das Recht versaut, Erklärungen nach jeder Vernehmung eines Zeugen oder Beweiserhebung abzugeben.

§ 257 StPO

Befragung des Angeklagten und Erklärungsrechte nach einer Beweiserhebung

(1) Nach der Vernehmung eines jeden Mitangeklagten und nach jeder einzelnen Beweiserhebung soll der Angeklagte befragt werden, ob er dazu etwas zu erklären habe.

(2) Auf Verlangen ist auch dem Staatsanwalt und dem Verteidiger nach der Vernehmung des Angeklagten und nach jeder einzelnen Beweiserhebung Gelegenheit zu geben, sich dazu zu erklären.

(3) Die Erklärungen dürfen den Schlußvortrag nicht vorwegnehmen.

Daher nehmen Sie sich einen Strafverteidiger, der keine Null ist, sich einsetzt und (vielleicht) auch mal keinen guten Ruf bei den Richtern, Staatsanwälten und Polizisten, vielleicht auch bei Politikern und sonstigen genießt.

Der beißt bestimmt! 😉

Thomas Penneke

STRAFVERTEIDIGER 😉

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