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FREISPRUCH für Freiburger Polizeibeamte aufgehoben

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat ein Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom Juni 2016 aufgehoben, mit dem zwei Polizeibeamte vom Vorwurf der Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort und der versuchten Strafvereitelung freigesprochen worden waren. Die Beamten hatten einen nach einem Fest alkoholisierten Kollegen nach einem Unfall vom Unfallort abgeholt und zunächst untergebracht (Urteil vom 10.07.2017, Az.: 2 Rv 10 Ss 581/16).

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