Revision: Bewertungseinheit und Tateinheit

Eine Bewertungseinheit liegt nicht vor, wenn aus verschiedenen Lieferungen stammende Handelsmengen nicht zu einem Verkaufsvorrat zusammengeführt wurden.

Mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sind tateinheitlich verwirklicht, wenn ihre tatbestandlichen Ausführungshandlungen sich zumindest teilweise überschneiden. 

BGH Urteil 2. November 2023 6 StR 160/23

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Revision: Zeugnisverweigerung ganz oder gar nicht

Gestattet ein Zeuge trotz Ausübung seines Zeugnisverweigerungsrechts aus § 52 Abs. 1 StPO die Verwertung früherer Aussagen, so kann er dies nicht auf einzelne Vernehmungen beschränken. Ein Teilverzicht führt vielmehr dazu, dass sämtliche früheren Angaben – mit Ausnahme richterlicher Vernehmungen nach Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht – unverwertbar sind.

(BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2023 – 1 StR 222/23)

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Revision: Anfechtung bei Freispruch

Ein Angeklagter kann eine Entscheidung nur dann zulässig anfechten, wenn er durch sie beschwert ist.

Es genügt nicht, wenn ihn nur der Inhalt der Entscheidungsgründe in irgendeiner Weise belastet.

Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, wenn durch die Art der Entscheidungsgründe die Grundrechte des Betroffenen verletzt.

(aus Bundesgerichtshof Beschluss vom 13. Oktober 2023 – 2 StR 354/23)

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Dienstrecht: Heimliche Aufnahmen einer minderjährigen Schülerin und Fotomontage auf Erwachsenen­pornografie durch Lehrer

Heimliche Aufnahmen einer minderjährigen Schülerin und Fotomontage auf Erwachsenen­pornografie durch Lehrer begründet Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.09.2023  
– 16a D 22.2292 –
 )

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BGH Revision: Ein Geständnis und trotzdem Höchststrafe ? Geht gar nicht !

Strafen, die sich der oberen Strafrahmengrenze nähern oder sie sogar erreichen, bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die das Abweichen vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (BGH Beschluss vom 5. September 2023 – 3 StR 217/23).

Kurz: Der Unwert wird relativiert und nicht die Milderungsgründe.

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Was wird alles im Jahr 2024 los sein?

Erst einmal will ich allen sagen, dass ich ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2024 wünsche. Mögt Ihr Eure Vorsätze einhalten. Ich werde es nicht mit allen Vorsätzen schaffen, doch dann ist es ein Rücktritt vom Versuch und nicht strafbar.  Sport, gesünder essen und mehr die Natur genießen…..

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Steuerrecht: Zahlungen von 50.000 bzw. 1,3 Millionen EURO sind kein steuerfreies Trinkgeld

Geldgeschenke von hohem Wert sind regelmäßig kein Trinkgeld im Sinne des EStG.  Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro bzw. rund 1,3 Mio. Euro überstiegen jedenfalls deutlich den Rahmen dessen, was nach dem allgemeinen Begriffsverständnis als Trinkgeld verstanden werden könne (Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.12.2022  – 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20 -).

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BGH genervt: BASTA! Es gibt keine schriftliche Entscheidung mehr

Die Ein­ga­ben eines gewissen Patienten wer­den zwar wei­ter­hin ge­prüft, aber es gibt keine förm­li­chen Ent­schei­dun­gen mehr. Die Verschwendung von Arbeitskapazitäten wird gestoppt (eigener Leitsatz – vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2023 – u.a. 2 ARs 166/21).

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Dienstrecht: Strafrechtliche Verurteilung hindert nicht an Einstellung als Polizist

Auch wer vier Jahre vor der Bewerbung für den Polizeidienst betrunken Auto gefahren ist, kann als Polizist eingestellt werden. Es bedarf hierzu einer Einzelfallprüfung. Ein Abwarten der Tilgung im Bundeszentralregister muss nicht unbedingt abgewartet werden (OVG Saarlouis, Beschluss vom 03.11.2023 – 1 B 133/23).

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Waffrecht: Mitgliedschaft und Unterstützung „Die Heimat“ (vormals NPD)

Die Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Organisation begründet die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Die waffenrechtliche Erlaubnis ist daher zu entziehen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.09.2023 
– 24 CS 23.650 -).

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BGH Revision: Rückwirkung des § 64 StGB?

Durch die Ergänzung des Wortes ‚überwiegend‘ in § 64 StGB soll nunmehr gesetzlich konkretisiert werden, unter welchen Voraussetzungen ein kausaler Zusammenhang zwischen ‚Hang‘ und ‚Anlasstat‘ angenommen werden kann. Nur für den Fall, dass die rechtswidrige Tat überwiegend auf den Hang der Person, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, zurückgeht, ist ein solcher künftig anzunehmen (BT-Drucks. 20/5913 S. 69 f. – in Verbindung mit BGH Beschluss vom 25. Oktober 2023 – 5 StR 246/23).

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§ 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 362 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) mit dem Mehrfachverfolgungsverbot des Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz (GG) und dem Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar und nichtig ist (Pressemitteilung Nr. 94/2023 vom 31. Oktober 2023).

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Dienstrecht: nicht erforderliches Disziplinarverfahren

Ist ein Re­ser­vist be­reit, auf sei­nen Rang zu ver­zich­ten und aus dem Dienst aus­zu­schei­den, kann er ein­fach per Ver­wal­tungs­akt ent­las­sen wer­den. Das Ver­fah­ren gegen ihn wei­ter­zu­füh­ren, nur um ihn an des­sen Ende eben­falls zu ent­las­sen, ist un­ver­hält­nis­mä­ßig.

Leitsatz: Ein gerichtliches Disziplinarverfahren ist einzustellen, wenn der Dienstherr nicht die rechtliche Möglichkeit ausschöpft, das Ziel des Verfahrens auf eine den Soldaten weniger belastende Weise herbeizuführen. (BVerwG, Urteil vom 10.05.2023 – 2 WD 14.22).

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