Waffenrecht: Teilnahme an rechtsextremen Festival

Die zweimalige Teilnahme an einem rechtsextremen Festival rechtfertigt den Entzug des Waffenscheins (Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein – Urteil 19. Februar 2024 – 7 A 279/23).

Sachverhalt

Die Waffenbehörde hatte dem Kläger mit Widerspruchsbescheid vom 10. Juli 2023 die waffenrechtliche Erlaubnis aus dem Jahr 2026 widerrufen. Sie habe vom Verfassungsschutz erfahren, dass der Kläger von dieser Behörde als einen “subkulturell geprägten Rechtsextremisten” eingestuft habe. Dies habe die innerdeutsche Spionage vorgenommen, weil der Kläger im November 2018 und Juni 2019 in Ostritz einer Veranstaltung (“Schild und Schwert”) beigewohnt und sogar auf dem Festivalgelände gezeltet habe. Der Kläger habe sich vom Charakter der Veranstaltung distanziert und habe auch bestritten vom politischen Zusammenhang mit der NPD (jetzt Heimat) gewusst zu haben.

Entscheidung

Das Gericht entschied, dass bei dem Kläger die Regelunzuverlässigkeit vorgelegen habe. Es begründete seine Entscheidung hauptsächlich damit, dass der Kläger mehrmals an der Veranstaltung, die zudem kostenpflichtig gewesen sei, teilgenommen habe. Damit habe er erkennbar dokumentiert, dass er Vereinigungen unterstütze, deren Bestrebungen sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Damit sei § 5 Abs. 2 Nr. 3 Lit c WaffG erfüllt.

Meinung und Schluss!

In ähnlichen Fällen hat der Verfassungsschutz Fehlinformationen an die Behörden und Gerichte geliefert. Wie die Behörde nun Kenntnis von der Teilnahme des Klägers erlangt hatte, konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen.

Aber hier hat der Kläger im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung die Teilnahme eingeräumt, jedoch vom Charakter keine Kenntnis erlangt zu haben – zumindest diese vorher nicht erkannt zu haben. In den Gründen heißt es aber auch, dass in den Medien hierzu berichtet worden sei.

Nun gut, nicht jeder konsumiert diese Medien, zumal dies in extremen Kreisen noch nicht einmal auszuschließen sein dürfte.

Aber am Eingang sollen große Banner gehangen haben, die einen eindeutigen Bezug zur NPD (jetzt Heimat) gezeigt haben sollen.

Gut, einmal kann man hier noch sagen: “Jetzt bin ich so weit angereist, jetzt nehme ich einmal teil.” Aber er reiste mindestens ein zweites Mal an und nahm teil….. 🙄 Mehr braucht man dazu nicht zu sagen!

Unabhängig von der Diskussion um Meinungsfreiheit ist die Entscheidung aber konsequent.

Fragen?

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