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Markenrecht: Pablo Escobar als Marke zu heiß für die EU!

In einer Entscheidung verweigert das EuG der Marke ‘Pablo Escobar’ den Eintrag in die EU-Unionsmarkenrolle. Auch wenn er nie straf­recht­lich ver­ur­teilt wor­den sei, werde der Name Pablo Escobar in der (spa­ni­schen) Öf­fent­lich­keit als Sym­bol des or­ga­ni­sier­ten Ver­bre­chens wahr­ge­nom­men. (EuG, Urteil vom 17.04.2024 – T-255/23).

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