Archiv der Kategorie: BtMG / KCanG / etc.

BGH korrigiert eigenen Beschluss: Kontroversen um Verfahrenspraxis

In einer bemerkenswerten Art und Weise korrigierte der BGH seinen Beschluss zur Cannabis-Grenze und sorgte damit für Diskussionen über die Schnelligkeit und Intention seiner Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 18.04.2024, Az. 1 StR 106/24).

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BGH setzt 7,5 Gramm THC als Grenze: Ein erster kritischer Blick auf die Cannabisregulierung

Die nichtgeringe Menge von THC beträgt auch nach dem KCanG weiterhin 7,5 Gramm (BGH, Beschluss vom 18.04.2024 – 1 StR 106/24).

In seiner Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Grenze der nicht geringen Menge von Tetrahydrocannabinol (THC) auf 7,5 Gramm festgelegt, eine Entscheidung, die maßgeblich die Handhabung von Cannabisfällen in Deutschland beeinflusst.

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