Ein Bundespolizist wird wegen Datenverrats und Kontakten zu einem kriminellen Sicherheitsdienst aus dem Beamtenverhältnis entfernt (Urteil der Disziplinarkammer des VG Göttingen vom 21.05.2025 – 9 A 1/23).
Wer auf dem Papier gegen Kriminelle kämpft, sollte ihnen nicht nebenbei zuarbeiten – schon gar nicht mit Dienstgeheimnissen. Das Verwaltungsgericht Göttingen zieht die Reißleine: Ein Bundespolizist muss gehen. Der Fall zeigt, wie dünn der Grat zwischen Staatsmacht und Vertrauensverlust ist – und wie schwerwiegend der Verrat von Informationen sein kann.
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Es ist unerheblich, ob die Gesinnung tatsächlich vorliegt. Die Sicht eines objektiven Betrachters ist entscheidend und dass muss der Kläger gegen sich geltend lassen. Gerade dadurch wird auch deutlich, dass der Kläger sich seiner beamtenrechtlichen Pflichten nicht ansatzweise bewusst ist und dass ihm damit erkennbar die erforderliche Reife und Stabilität für das Amt eines Polizeivollzugsbeamten fehlt (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.02.2024 – 5 K 733/23.KO –).
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Was war das für eine Schnapsidee? Ein betrunkener Heranwachsender gab sich als Polizist aus. Er hielt Autos an und führte allgemeine Verkehrskontrollen durch. Dies geschah letztes Wochenende in Unterfranken.
Betrunkener gibt sich als Polizist aus – und kontrolliert Pkw-Fahrer weiterlesen →
Was passiert, wenn Polizisten sich bestechen lassen? Nichts, bis es rauskommt. So gab ein Polizist Interna weiter und durfte dafür teure Autos fahren.
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Strafverteidiger aus Rostock