Ein Soldat, der den Holocaust leugnet und auf diese Weise das nationalsozialistische Unrechtsregime verharmlost, verletzt seine politische Treuepflicht (Leitsatz des BVerwG).
Ein Soldat muss für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen.
Wer den Holocaust bezweifelt oder gar für die NSDAP schwärmt, steht nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein.
Zu Recht erhält ein Soldat, der nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsteht während des laufenden Verfahrens auch nur die Hälfte seiner Bezüge.
BVerwG, Beschluss vom 08.05.2023 – 2 WDB 13.22
Wer den Holocaust leugnet, kann kein Soldat bleiben weiterlesen