Tätowierte Schusswaffen mit einem Schlagring, die sich in einem nicht sichtbaren Bereich am Körper (hier: Po) befinden, stehen einer Einstellung einer Polizeibewerberin nicht zwingend entgegen. Hinzukommen muss eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfall und der Prüfung, ob eine charakterliche Eignung fehlt (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.07.2022 – 4 S 1317/22 -).
Polizistin darf auch tätowiert sein weiterlesen