Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung haben einen datenschutzrechtlichen Anspruch darauf, dass das das Landesjustizprüfungsamt ihnen eine Kopie der von ihnen angefertigten Aufsichtsarbeiten mitsamt den zugehörigen Prüfergutachten unentgeltlich zur Verfügung stellt (BVerwG, Urteil vom 30.11.2022 – 6 C 10.21).
Anspruch auf kostenlose Kopien aller Klausuren des 2. Staatsexamens weiterlesen