Anspruch auf kostenlose Kopien aller Klausuren des 2. Staatsexamens

Ab­sol­ven­ten der zwei­ten ju­ris­ti­schen Staats­prü­fung haben einen da­ten­schutz­recht­li­chen An­spruch dar­auf, dass das das Lan­des­jus­tiz­prü­fungs­amt ihnen eine Kopie der von ihnen an­ge­fer­tig­ten Auf­sichts­ar­bei­ten mit­samt den zu­ge­hö­ri­gen Prü­fergut­ach­ten unentgeltlich zur Ver­fü­gung stellt (BVerwG, Urteil vom 30.11.2022 – 6 C 10.21).

Dies hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt unter Be­ru­fung auf Recht­spre­chung des Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hofs ent­schie­den. Dem­nach stel­len die schrift­li­chen Prü­fungs­leis­tun­gen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten des Prüf­lings dar. Mehr dazu bei Beck-Online.

Es juckt mir schon in den Finger, meine mal anzufordern. 🤪

Will ich meine sehen? 🤪 Wer will seine sehen? 🤪

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