Reichsbürgertypisches Verhalten ist die Leugnung der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Durch das Leugnen der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik im Sinne der sogenannten Reichsbürgerideologie verstößt ein Beamter schuldhaft gegen seine Verfassungstreuepflicht gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG (OVG Lüneburg, Urteil vom 14.03.2023).
Entscheidung OVG Niedersachsen
Wegen seines “reichsbürgertypischen” Verhaltens im Rechtsverkehr wurde ein Kriminalhauptkommissar der Polizei aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Im Verhalten des Beamten liege ein schweres Dienstvergehen, das den Ausspruch der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme rechtfertige. Er habe unter anderem die rechtliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland geleugnet.
Das Verwaltungsgericht bestätigte auf Klage des Beamten die Entscheidung der Behörde. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg hat diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt.
Ausweisantrag
So habe der ehemalige Polizist bei seinem Landkreis die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragt und dabei als Geburtsstaat “Preußen” angegeben. Nachdem er den Ausweis über seine deutsche Staatsangehörigkeit erhalten hatte, habe er seinen Personalausweis mit der Bemerkung abgegeben, diesen nicht mehr zu benötigen. Ferner teilte er dem Landkreis auch mit, dass bei dem erhaltenen Staatsangehörigkeitsausweis der Hinweis auf “§ 4 Abs. 1 RuStaG, Stand: 1913” fehle. Das sei aus seiner Sicht die maßgebliche gesetzliche Grundlage.
Verschwörungstheorien
Außerdem habe der Ex-Beamte während seiner Freizeit in öffentlichen Redebeiträgen und auch gegenüber Bekannten, aber zudem während des Dienstes gegenüber Freunden, Kollegen und Bürgern, Verschwörungstheorien verbreitet. So habe er etwa darüber berichtet, dass es eine “Oberschicht von Reichen und Schönen” gebe, die aus dem Blut von Kindern ein “Junggebliebenelixier” gewönnen. Es gebe auch getarnte Militäraktionen auf deutschem Boden und oder “geheime Bunker”, in denen Migranten “ausgebildet” würden, um auf Anweisung “irgendwann gegen das deutsche Volk aufzubegehren”, und dass die Corona-Impfungen dem Implantieren von Chips von Bill Gates dienten, damit der Multimilliardär die totale Kontrolle über die Weltbevölkerung erlangen könne.
öffentliche Reden
Dies gelte gleichermaßen für seine in öffentlichen Redebeiträgen geäußerten Anschauungen wie beispielsweise, dass staatliches Handeln im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen. Er habe dies mit dem Handeln während des NS-Regimes gleichgesetzt, dass sich Polizisten wie “gekaufte Söldner” verhalten hätten, dass es in der Bundesrepublik Deutschland keine Demokratie und keinen Rechtsstaat mehr gebe, sowie, dass Wahlen und Gerichtsentscheidungen “wunschgemäß verändert” würden.
Schluss
Das alles rechtfertige seine Entfernung, so das OVG. Die Entscheidung ist rechtskräftig.