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Fristlose Entpflichtung eines Soldaten rechtens

Die Dienstpflicht eines Soldaten umfasst nicht nur die Pflicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzuerkennen, sondern auch für ihren Erhalt einzutreten.

Die über einen längeren Zeitraum aufrechterhaltene Mitgliedschaft in einer Chatgruppe, in welcher die Verbrechen der NS-Diktatur verharmlost, gebilligt und verherrlicht sowie in hohem Maße rassistische und diskriminierende Inhalte geteilt werden, ist mit dieser Verpflichtung unvereinbar.

Der Umstand, dass der Kläger die Gruppe weder verlassen noch in sonstiger Weise zu erkennen gegeben hat, dass er die Inhalte missbilligte, rechtfertigt den Schluss, dass er nicht in hinreichendem Maße für die demokratische Grundordnung eintritt. 

Es ist auch nicht entscheidend, dass es sich um eine nicht-öffentliche Gruppe gehandelt hat. Es genügt bereits die hier bestehende hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass die Dienstpflichtverletzung öffentlich bekannt werden kann und das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährdet. 

Verwaltungsgericht Hannover Urteil vom 9. November 2022 2 A 3031/21

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