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Reichsbürgertypisches Verhalten

Reichsbürgertypisches Verhalten ist die Leugnung der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Durch das Leugnen der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik im Sinne der sogenannten Reichsbürgerideologie verstößt ein Beamter schuldhaft gegen seine Verfassungstreuepflicht gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG (OVG Lüneburg, Urteil vom 14.03.2023).

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