Messengerbetreiber sollen bald in Fällen nach dem neuen § 169 Telekommunikationsgesetzes (TKG) neben dem Nutzernamen für Behördenanfragen auch die Kennung speichern, unter der sie den Account führen. Doch der Entwurf hat es in sich.
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BKA liest bei Whatsapp jetzt schon mit?
Verschlüsselte Kommunikation stellt die Verfolgungsbehörden eigentlich vor große Probleme. Ich sage “eigentlich”. Anscheinend scheinen auch diese Mauern löchrig. Die Tagesschau berichtete, dass nach Recherchen von WDR und BR das BKA doch längst schon Chats über WhatsApp mitlesen könne und das über eine reguläre Funktion.
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