Gehaltskürzung bei Lehrerin wegen “Reichsbürger”-Verdachts

Einer Lehrerin aus Bayern wird für die Dauer von fünf Jahren das Gehalt um 20% gekürzt. Sie habe eine geistige Nähe zu den Selbstverwaltern bzw. „Reichsbürgern“ aufgezeigt. Das rechtfertige eine Kürzung beim Beamtensold (Bay VGH 20. Juli 2022).

Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden und ging damit weiter als die Vorinstanz, welche das Gehalt zunächst lediglich für die Dauer eines Jahres um 10% gekürzt hatte. Die Entfernung aus dem Beamtenstand, wie es die Landesanwaltschaft verlangt hatte, erfolgt hingegen nicht.

Lehrerin beantragte “Staatsangehörigkeitsausweis”

Die Frau sei den Behörden aufgefallen, weil sie einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis beantragt habe. Hierzu muss man wissen, das dieses Dokument Selbstverwaltern und „Reichsbürgern” gerne offiziell beantragt, weil diese den Personalausweis und den Reisepass als Identitätsnachweis ablehnen. 

VGH erhöht die Kürzung 

Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte als Disziplinarmaßnahme für die Lehrerin zunächst das Gehalt für die Dauer nur eines Jahres um 10% gekürzt. Der Landesanwaltschaft, die in dem Verfahren den Freistaat vertritt, reichte dies jedoch nicht aus. Sie wollte eigentlich die Frau komplett aus dem Beamtendienst entfernen. Dem Begehren ist der Verwaltungsgerichtshof nicht gefolgt. Allerdings wird das Gehalt nun wesentlich länger und deutlicher gekürzt – für fünf Jahre um 20%.

Beamte müssen mit Dienstentfernung rechnen

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Dezember 2021 in einem ähnlichen Verfahren entschieden, dass ein Beamter, der die Existenz der Bundesrepublik leugnet, auch aus dem Dienst entfernt werden kann. In dem Fall hatte der Beamte in seinem Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises als Geburts- und Wohnsitzstaat das “Königreich Bayern” angegeben und sich auf Gesetze mit “Stand 1913” berufen.

2 Gedanken zu „Gehaltskürzung bei Lehrerin wegen “Reichsbürger”-Verdachts“

  1. Hier wird aufgrund eines Verdachtes gehandelt! Eindeutige Beweise fehlen! Es ist also reine Willkür und Staatsterror gegenüber den Schutzbefohlenen!

    1. Die Leugnung des Arbeitgebers ist schon ein wenig skurril oder?

      Der Sachverhalt ist aber aufgrund mir nicht aller vorliegenden Informationen gewiss nicht vollständig. Dass man auf die “geistige Nähe” kommt, werden die Richter sich nicht aus dem Finger gesogen haben.

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