Alle Beiträge von Thomas Penneke

Blog des Fachanwalts für Strafrecht Penneke aus Rostock

Der bisher nicht genügend aktualisierte Blog geht nun richtig online. Ich werde ihn nach bestem Wissen und Gewissen pflegen. Dies bin ich den vielen Nachfragen per eMail und facebook schuldig.

 

Ich werde hier immer Entscheidungen veröffentlichen, die ich selbst erhalten habe oder mir andere Kollegen zusenden oder von mir bei meiner Recherche im Internet “entdeckt” werden. Auch die von mir viel geschätzte juristische Zeitschrift StRR (Strafrechtsreport) werde ich auch zitieren. Ein Muss für jeden Strafverteidiger.

 

Wenn jemand Anmerkungen oder Fragen hat, dann wende er/sie sich doch vertrauensvoll an mein Büro. Frau Schäfer nimmt Termine unter der derzeitigen aktuellen Nummer: 0381 4996 805 entgegen.

 

Herzlichst und Sport frei!

 

Thomas Penneke (Fachanwalt für Strafrecht)

Kein Schadensersatz für die erfundene Vergewaltigung

Nach der erfundenen Vergewaltigung kommt Heidi um den Schadensersatz herum.

https://twitter.com/rapenneke/status/431695953478049793

Hauptsache sie hatte ihren Spaß…..

 

Thomas Penneke (Rechtsanwalt / Strafverteidiger)

Schufaermittlungen = Geschäftsgeheimnis (BGH)

Penneke

Methoden der Schufaermittlungen bleiben geheim!

 

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat hierzu am 28. Januar 2014 entschieden. Ein brauchbarer Artikel findet sich bei Spiegel.de

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bgh-weist-klage-gegen-schufa-ab-was-verbraucher-wissen-muessen-a-945965.html

Der Bundesgerichtshof lässt den Bürger weiter “transparent” sein, während die “Transparent-Macher” ihre Methoden geheim halten dürfen.

Naja…..

Bedenklich Ihr/Euer Thomas Penneke (Rechtsanwalt / Strafverteidiger)