Letzte Chance ” für Menschen wie mich “

letzte chanceDas Landgericht Dresden hatte beschlossen, dass der Verurteilte eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung erhalten soll. Hierbei wurde beschlossen, dass er sich umgehend in eine bestimmte Therapieeinrichtung zu begeben hat. Die Staatsanwaltschaft Leipzig legte hiergegen sofortige Beschwerde ein. Hierbei bezog sich die Staatsanwaltschaft auf die Vermutung, dass die Therapie bei dem Verurteilten nichts bringen würde. Der Verurteilte nahm gemeinsam mit seinem Verteidiger hierzu umfassend Stellung und fragte, woher das Wissen der Staatsanwaltschaft Leipzig käme, so eine „Ferndiagnose“ anstellen zu dürfen. Das Rechtsmittel blieb erfolglos.

Der Sieg ging an den Verurteilten. Dieser beschrieb seine gute Prognose als letzte Chance “für Menschen wie mich”.

Hierzu das OLG: „Der Verurteilte geht mit Recht davon aus, dass die von ihm offenbar doch ernsthaft avisierte Suchttherapie, verbunden mit der Möglichkeit der Berufsausbildung, eine letztmalige Chance (Zitat: „für Menschen wie mich“) darstellt. Es sollte ihm deshalb daran gelegen sein, das auf besonderer Freiwilligkeit basierende Synanon-Konzept ernsthaft auch über den langen Zeitraum der Berufsausbildung – somit mindestens zwei Jahre – durchzuhalten. Hierzu gehört auch die als unterstützende Mahnung aufzufassende Weisungen, die Aufnahme und Fortführung der Behandlung gegenüber der Strafvollstreckungskammer nachzuweisen und die Einrichtung zu ermächtigen, dem Gericht einen etwaigen Abbruch zu melden. Im Hinblick darauf, dass dem Verurteilten von Seiten der Justizvollzugsanstalt seit nunmehr mehr als einem halben Jahr sehr weit gehende Vollzugslockerungen zugestanden werden, wobei es keine Veranlassung zu Beanstandungen gegeben hat, erscheint die Annahme gerechtfertigt, dass bei ihm eine im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB hinreichende Wahrscheinlichkeit eines künftig straffreien Lebenswandels besteht.“

Beschluss OLG Dresden 2 Ws 39/14 – Vorinstanz. LG Dresden 6 II StVK 1227/13

 

Der Verurteilte kam unverzüglich frei. Man sieht, dass Verurteilte mit einer guten Selbsteinschätzung und ehrlichen Worten über sich (Zitat: „für Menschen wie ich“), sowie selbstverständlich der umfassenden Hilfe eines Strafverteidigers auch aus der Haft vorzeitig entlassen werden. Es war übrigens ein mehrfacher Bewährungsversager…….. und der Verteidiger Thomas Penneke. 🙂

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