Notärztin übersieht drei Messerstiche bei Leichenschau

 Totenschädel

Unfassbar, aber wohl wahr (nicht wie die Meldung von mir auf facebook zu NSA vs. Deutsche Rechtschreibung). In der MOZ ist zu lesen (Zitat):

 

„Prenzlau (MOZ) Das Opfer hatte drei Stichwunden im Körper: Dennoch kreuzte eine Notärztin in Prenzlau (Uckermark) vor drei Wochen das Kästchen “natürliche Todesursache” auf dem Totenschein an. Die peinliche Panne wurde nur entdeckt, weil erfahrende Kriminalisten am Tatort zu einer ganz anderen Einschätzung kamen. Sie drängten auf eine Obduktion der Leiche. In der Gerichtsmedizin bestätigte sich der Verdacht der Beamten. Dort entdeckten Mediziner die tödliche Verletzung.

 

Oberstaatsanwältin Lolita Lodenkämper sagte am Montag, dass ihr solch ein Fall noch nie untergekommen sei. Die Notärztin habe nicht nur die Stiche nicht entdeckt. Sie gab als Todesursache auch noch geplatzte Krampfadern an. Dennoch müsse die Frau nicht mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. “Sie hat die falsche Einschätzung ja nicht mit Absicht getroffen”, erklärte Lodenkämper zur Begründung.

 

Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft wegen Totschlags gibt es trotzdem. Die richten sich gegen einen Freund des Opfers. Der 55-jährige Beschuldigte hatte sich zwei Tage nach dem Verbrechen mit einer abenteuerlichen Geschichte bei der Polizei gemeldet. Er gab an, mit seinem Freund einen über den Durst getrunken zu haben. Plötzlich soll sich das Opfer nicht mehr bewegt haben – auch ein Puls war nach Aussage des Mannes nicht mehr zu spüren. Die Polizei brach daraufhin die Wohnung des Opfers auf – und fand die Leiche. Die Tatwaffe ist vermutlich ein Brotmesser.

 

Der Beschuldigte befindet sich inzwischen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in einer Entzugsklinik. Nun müsse geprüft werden, in wie weit der Mann schuldfähig ist, sagte Lodenkämper. Dafür werde ein Gutachten erstellt.

 

Gefragt nach möglichen Konsequenzen für die Ärztin, verwies die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) an die Landesärztekammer. Es gehe um berufsrechtliche Fragen, da sind wir nicht zuständig, sagte KBV-Sprecherin Tanja Hinzmann. Telefonische und schriftliche Anfragen an die Landesärztekammer wurden am Montag nicht beantwortet.

 

Über Fehler bei Leichenschauen wird seit Jahren berichtet. Eine Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums schlug deshalb bereits 2008 eine Entkopplung von Todesfeststellung und Bestimmung der Todesursache vor. Der Vorschlag scheiterte an der Zustimmung der Länder.“

 

Quelle: http://www.moz.de/heimat/lokalredaktionen/prenzlau/artikelansicht/dg/0/1/1255450/

 

 

Ich werde mich jetzt gleich in das Archiv begeben und eine Akte noch einmal lesen. Stammt auch aus dem Gebiet Uckermark.

 

Dank an den Kollegen Block, der das twitterte (https://twitter.com/ra_block/status/443865175280844800)

 

 

Thomas Penneke

Strafverteidiger Rostock

 

 

 

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