Zweiter Strafsenat des Bundesgerichtshofs bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der Wahlfeststellung Beschluss vom 28. Januar 2014 – 2 StR 495/12 (Ausgangsinstanz: Landgericht Meiningen – 110 Js 19 545/12 – 1 KLs – Entscheidung vom 30. Mai 2012). Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision eines Angeklagten, der vom Landgericht Meiningen “wegen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei” in 19 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden war, die Verhandlung unterbrochen und bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob sie sich seiner Rechtsansicht anschließen, wonach die so genannte “ungleichartige Wahlfeststellung” gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gesetzmäßigkeit von Strafgesetzen (Art. 103 Absatz 2 Grundgesetz) verstößt. Wahlfeststellung in der Anklage verfassungsgemäß ? weiterlesen