
Einmaliger Konsum einer Kräutermischung rechtfertigt zum Fahrerlaubnisentzug!
Verwaltungsgericht Trier (Beschluss vom 31.03.2015, Az.: 1 L 669/15.TR):
Schon der einmalige Konsum von Kräutermischungen, die nachgewiesenermaßen einen Wirkstoff beinhalten, der in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz als sogenannte harte Droge aufgenommen ist, führt dazu, dass die zuständige Behörde, die Fahrerlaubnis entziehen darf. Dies gelte unabhängig von der Menge der im Blut festgestellten Wirkstoffkonzentration, so das Verwaltungsgericht Trier in einem Eilverfahren. Fahrerlaubnisentzug bei Konsum einer Kräutermischung mit harter Droge weiterlesen →