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Fahrerlaubnisentzug bei Konsum einer Kräutermischung mit harter Droge

Penneke Strafverteidiger Rostock Strafrecht Thomas Penneke 2

Einmaliger Konsum einer Kräutermischung rechtfertigt zum Fahrerlaubnisentzug!

Verwaltungsgericht Trier (Beschluss vom 31.03.2015, Az.: 1 L 669/15.TR):

Schon der einmalige Konsum von Kräutermischungen, die nachgewiesenermaßen einen Wirkstoff beinhalten, der in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz als sogenannte harte Droge aufgenommen ist, führt dazu, dass die zuständige Behörde, die Fahrerlaubnis entziehen darf. Dies gelte unabhängig von der Menge der im Blut festgestellten Wirkstoffkonzentration, so das Verwaltungsgericht Trier in einem Eilverfahren. Fahrerlaubnisentzug bei Konsum einer Kräutermischung mit harter Droge weiterlesen

Nachstellen und Führerschein

Führerschein Das Oberverwaltungsgericht Münster  hat in einem Beschluss vor über einem Jahr (Beschl. vom 28.2.2013 – 16 B 1416/12) sich zum Entzug der Fahrerlaubnis erklärt. Der Entzug bei dem Betroffenen erfolgte wegen einer “psychischen Beeinträchtigung”. Das Oberverwaltungsgericht sagte aber, dass dies nur (!) bei einer Gefahr für den Straßenverkehr in Betracht kommt. Nachstellen und Führerschein weiterlesen