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Pflichtverteidiger im Strafvollstreckungsverfahren

Thomas Penneke PflichtverteidigungGeht es bei dem Beschluss um einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, denn ist ein Verteidigerbeistand zur Erlangung von Akteneinsicht und Beratung über Sach- und Rechtsfragen sowie schriftsätzlichen Stellungnahmen gegenüber dem Gericht nicht in gleichem Maße erforderlich wie ein Verteidigerbeistand in der  Hauptverhandlung des Erkenntnisverfahrens. Es kommt alleine darauf an, ob die Beurteilung des Widerrufsgrundes und der Frage, ob gemäß § 56 f Abs. 2 StGB möglicherweise von einem Widerruf abgesehen werden kann, besondere Schwierigkeiten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bietet, die die Beiordnung eines Verteidigers geboten erscheinen lässt. Pflichtverteidiger im Strafvollstreckungsverfahren weiterlesen

Letzte Chance ” für Menschen wie mich “

letzte chanceDas Landgericht Dresden hatte beschlossen, dass der Verurteilte eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung erhalten soll. Hierbei wurde beschlossen, dass er sich umgehend in eine bestimmte Therapieeinrichtung zu begeben hat. Die Staatsanwaltschaft Leipzig legte hiergegen sofortige Beschwerde ein. Hierbei bezog sich die Staatsanwaltschaft auf die Vermutung, dass die Therapie bei dem Verurteilten nichts bringen würde. Der Verurteilte nahm gemeinsam mit seinem Verteidiger hierzu umfassend Stellung und fragte, woher das Wissen der Staatsanwaltschaft Leipzig käme, so eine „Ferndiagnose“ anstellen zu dürfen. Das Rechtsmittel blieb erfolglos. Letzte Chance ” für Menschen wie mich “ weiterlesen