Bei Recherchen im Internet stieß ich auf einen etwas älteren Beschluss, in dem das Oberlandesgericht Hamm feststellte, dass eine Strafvollstreckungskammer nicht feststellen kann, dass ein Gefangener eine bestimmte Straftat begangen hat (OLG Hamm, 17.07.2012 – III-1 Vollz (Ws) 323/12) „Es verstößt gegen die Unschuldsvermutung aus Art. 6 Abs. 2 EMRK in der Auslegung durch den EGMR (NJW 2004, 43 [EGMR 03.10.2002 – 37568/97]), wenn die Strafvollstreckungskammer im Rahmen eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung feststellt, dass der Betroffene eine bestimmte Straftat begangen habe, die aber noch nicht abgeurteilt (und auch vom betroffenen nicht gestanden) worden ist und der Betroffene deswegen zu Recht mit einer Disziplinarmaßnahme belegt worden sei.“ (Amtl. Leitsatz) Unschuldsvermutung vs. Disziplinarmaßnahmen weiterlesen