Pflichtverteidigung: Prinzip der Waffengleichheit gibt es nicht

§ 140 StPO
§ 140 StPO

Das Landgericht Stralsund vertritt in seinem Beschluss vom 24. Februar 2014 (26 Qs 42/14) die Auffassung, dass es einen allgemeinen Grundsatz des Inhalts, einem Angeschuldigten sei ein Pflichtverteidiger nur deshalb beizuordnen, weil auch der Mitangeschuldigte einen solchen hat, nicht existiere. Weder der Grundsatz des fairen Verfahrens, noch das Prinzip der Waffengleichheit sprechen für die grundsätzliche Annahme einer Selbstverteidigungsunfähigkeit des Angeschuldigten, sofern ein Mitangeschuldigter anwaltlich vertreten ist.

 

Sachverhalt: Beide Angeschuldigten sind wegen Sachbeschädigung und Bedrohung angeklagt. Dem einen Angeschuldigten wurde ein Pflichtverteidiger beigeordnet, da ihm ein Widerruf der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung im Fall einer Verurteilung droht. Dem anderen Angeschuldigten wird die Beiordnung eines Pflichtverteidigers durch das Amtsgericht Anklam verweigert. Hiergegen wurde Beschwerde eingelegt. Das Landgericht Stralsund hat sich mit der oben dargestellten Meinung positioniert.

 

Hiergegen stünde die Ansicht, uneingeschränkt einen Pflichtverteidiger in solchen Fällen zu gewähren ist (OLG Celle StV 2006, 686; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 2449) oder wenn auch die bloße Möglichkeit einer gegenseitigen Bezichtigung von verteidigten und nicht verteidigten Angeschuldigten besteht (so OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184).

 

Es ist schon bedenklich, dass bei Wunsch eines Angeschuldigten auf Pflichtverteidigung, ihm ein solcher verwehrt werden kann. Nicht jeder Angeschuldigte und später Angeklagte ist fähig, sich selbst zu verteidigen. Die Gerichte nehmen es regelmäßig bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe an, wohlwissend, dass Richter und Staatsanwalt die Strafprozessordnung studiert haben und der Angeklagte nicht.

 

Thomas Penneke

Strafverteidiger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert