Stalkt der Ex-Freund nach Beendigung der Beziehung massiv seine Ex-Freundin, so dass diese psychisch erkrankt, jegliche Behandlungen für aussichtslos hält und sich schließlich selbst tötet, macht er sich wegen Nachstellung mit Todesfolge gemäß § 238 Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss im Jahre 2017 entschieden (Beschluss vom 15.02.2017 – 4 StR 375/16). Hier stelle ich diesen Fall einmal dar:
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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Beschluss vor über einem Jahr (Beschl. vom 28.2.2013 – 16 B 1416/12) sich zum Entzug der Fahrerlaubnis erklärt. Der Entzug bei dem Betroffenen erfolgte wegen einer “psychischen Beeinträchtigung”. Das Oberverwaltungsgericht sagte aber, dass dies nur (!) bei einer Gefahr für den Straßenverkehr in Betracht kommt. Nachstellen und Führerschein weiterlesen →
Strafverteidiger aus Rostock