Mit einem Gesetzentwurf will das Justizministerium das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nun ändern. Gerichte sollen dann künftig Geschäftsverteilungspläne öffentlich machen und vom Schöffenamt soll ausgeschlossen werden, wer zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde.
Ein Bestatter-Ehepaar aus Colorado versprach eine “natürliche Art der Bestattung”, doch die Realität war schockierend: 190 Leichen verrotteten bei Zimmertemperatur in einem Lagerraum. Ein US-Gericht verurteilte die Eheleute zu 950 Millionen US-Dollar Schmerzensgeld. Aus der Kategorie: AUS ANDEREN LÄNDERN
Ein nächtlicher Ausflug einer 18-Jährigen in ein Hotelzimmer endete in einem Chaos, das die Polizei auf den Plan rief. Zwischen Eifersucht, Alkohol und einem drohenden Streit mussten die Beamten vermitteln, während die junge Frau betrunken im Bad lag. Neues aus der Kategorie: KURIOSES
Ein Autofahrer, der behauptet, seine Frau habe ihm heimlich Kokain verabreicht, um das Sexualleben zu beleben, verliert seine Fahrerlaubnis dennoch. Das OVG Greifswald entschied, dass das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit schwerer wiegt als die ungewöhnliche Entschuldigung des Fahrers. (OVG Greifswald, Beschluss vom 20.06.2024 – 1 M 166/24 OVG)
Enthält die Verteidigerpost aus dem Gefängnis unvermutet auch einen privaten Brief an die Ehefrau des Mandanten, handelt der Anwalt ohne Verschulden, wenn er den Brief an sie weiterleitet.
Eine Absprache zur Umgehung der Postkontrolle muss vorliegen.
Wer Zeugen zur Falschaussage anstiftet, kann keine Strafmilderung erwarten, auch wenn er selbst kein Zeuge ist (BGH, Beschluss vom 05.02.2024 – 3 StR 470/23).
Ein Polizist haftet für Schäden am Polizeifahrzeug, wenn er bei unübersichtlicher Verkehrslage mit zu hoher Geschwindigkeit zum Einsatzort fährt.
Selbst bei Inanspruchnahme von Sonderrechten (§ 35 StVO) dürfen die Vorschriften über die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur missachtet werden, wenn dies in einem angemessenen Verhältnis zur dadurch verursachten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit steht.
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.03.2024 – 5 K 65/21).
Ein Geschäftsmann verklagt Apple auf eine Millionen-Entschädigung, weil seine Nachrichten an Prostituierte trotz Löschung auf seinem iPhone auf dem Familien-iMac erhalten blieben und von seiner Frau entdeckt wurden, was zur Scheidung führte.
Pauschale Einlassungen und ungenaue Beweisführungen reichen nicht aus, um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum anzunehmen (OLG Braunschweig, Urteil vom 07.03.2024 – 1 ORs 49/23).
Das Oberlandesgericht Hamm hält die Fesselung eines kampfsporterfahrenen Strafgefangenen während der Transporte für rechtens und weist dessen Rechtsbeschwerden ab (vgl. Beschluss vom 17.04.2023, Az. III-1 Vollz(Ws) 551/22; III-1 Vollz(Ws) 92/23).
Die bloße Einstufung als Rechtsextremist reicht nicht für die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (Verwaltungsgericht Gießen – Beschluss vom 21.03.2024 – 9 L 280/24.GI).
BGH zieht Tötungsvorsatz bei gemeinsamem Messerangriff in Betracht, auch wenn nur der Oberschenkel getroffen wurde (Urteil vom 24.04.2024 – 5 StR 510/23).
In einer bemerkenswerten Art und Weise korrigierte der BGH seinen Beschluss zur Cannabis-Grenze und sorgte damit für Diskussionen über die Schnelligkeit und Intention seiner Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 18.04.2024, Az. 1 StR 106/24).
In einem überraschenden Wendepunkt hat ein Gericht in New York die Verurteilung von Harvey Weinstein aufgehoben, ein Schlag für die Opfer (wenn die Anschuldigungen stimmen) und ein potenzieller Präzedenzfall für ähnliche Verfahren?
Leider (noch) nichts für Deutschland. Heute mal ein Beitrag aus der Rubrik: Aus anderen Ländern – USA und der Fall Weinstein / #metoo