Wenn wiederholt substanzlose und offensichtlich aussichtslose Anträge gestellt werden, die bereits entschiedene Fragen immer wieder aufwerfen, können Gerichte diese Anträge als rechtsmissbräuchlich einstufen. Ein förmlicher Beschluss ist dann nicht mehr erforderlich (LAG Hamm, Beschluss vom 30.08.2024 – 1 SHa 16/24).
Sachverhalt
Ein mehrfach gerichtsbekannter Mann, der bereits verschiedene Gerichte bundesweit beschäftigt hatte, reichte erneut Anträge und Klagen gegen dieselben Parteien an verschiedenen Gerichten im Ruhrgebiet ein. Dabei waren seine Schriftstücke oft zusammenhangslos, mit rechtlichen Zitaten und Angaben gespickt. Der Mann stellte zudem einen Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts, den das LAG Hamm jedoch als rechtsmissbräuchlich ablehnte.
Entscheidung
Das Gericht argumentierte, dass Gerichte grundsätzlich verpflichtet seien, alle Anträge zu bescheiden. In Ausnahmefällen, wenn dieselben geklärten Fragen ohne erkennbares Interesse immer wieder neu aufgeworfen werden, könne jedoch von dieser Regel abgewichen werden. Das LAG bezog sich auf eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gegen denselben Antragsteller und erläuterte Kriterien für die Einstufung als Querulant.
Das Gericht sah also das Prozessverhalten des Mannes als rechtsmissbräuchlich an, da es kein echtes Interesse an der Sache erkennen ließ und lediglich darauf abzielte, möglichst viel Aufwand und Kosten für die Gegenseite und die Gerichte zu verursachen. Der Mann habe neben dem eigentlichen Prozess ständig “Nebenkriegsschauplätze” eröffnet, etwa durch Anträge auf Prozesskostenhilfe, Befangenheitsanträge und Dienstaufsichtsbeschwerden.
Das Gericht kündigte an, künftige Eingaben des Mannes nur noch formell zu prüfen und gegebenenfalls ohne Anhörung der Gegenseite abzuweisen.
Meinung und Schluss
Die Entscheidung ist nachvollziehbar. Irgendwie müssen sich die Gerichte ja auch gegen Querulanten wehren können. Mehr ist nicht zu sagen. Der Querulant spricht für sich. Es gibt leider auch Kollegen, die kein echtes Interesse an der Sache haben. Leider…