Zwei Hobby-Imker verursachten durch verspritztes Bienenwachs erhebliche Schäden am Haus ihrer Nachbarn. Nun müssen sie eine saftige Entschädigung zahlen. Das Landgericht Lübeck (Landgericht Lübeck, Urteil vom 13.12.2023 – 10 O 421/20) verurteilte das Paar zur Zahlung von rund 95.000 Euro.
Sachverhalt
Ein junges Paar betrieb eine Hobby-Imkerei auf ihrem Grundstück im Lübecker Umland. An einem Frühlingstag erhitzten sie Bienenwachs in einem Druckbehälter in ihrem Garten. Beim Öffnen des Druckbehälters entstand eine meterhohe Fontäne, die das heiße Wachs auf das Nachbargrundstück spritzte. Das Wachs verteilte sich auf das dort befindliche, erst kürzlich fertiggestellte Haus der Nachbarn und richtete erhebliche Schäden an. Die Nachbarn forderten daraufhin Schadensersatz in Höhe von rund 95.000 Euro.
Entscheidung
Das Landgericht Lübeck entschied zu Gunsten der Nachbarn. Das Gericht stellte fest, dass die Hobby-Imker für den entstandenen Schaden haften müssen. Die Richter betonten, dass bereits das Hantieren mit heißem Bienenwachs in einem Wohngebiet eine Haftung begründe. Zudem sei es nach lebensnaher Betrachtung wahrscheinlich, dass der Druckbehälter unsachgemäß geöffnet wurde, wodurch das Wachs auf das Nachbargrundstück geschleudert wurde. Andere mögliche Ursachen waren nicht erkennbar. Das Paar wurde daher zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 95.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Meinung und Schluss
Hobby Imker laufen Gefahr schnell in Haftung genommen zu werden. Die Entscheidung des Gerichts macht klar, dass eine sorgfältige Handhabung solcher Aktivitäten unerlässlich ist.
Selbst wenn kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, müssen Imker für die durch ihre Tätigkeit verursachten Schäden haften. Das Urteil zeigt auch, dass eine sorglose Herangehensweise bei der Imkerei gravierende finanzielle Folgen haben kann.
Ich hatte mir auch schon einmal gedacht, Bienen für leckeren Met über den Sommer arbeiten zu lassen. Jetzt lass ich es!