Schlagwort-Archive: Corona

BGH: Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar

Weder dem Zweck noch dem systematischen Zusammenhang der miteinander konkurrierenden Bestimmungen oder dem Willen des Gesetzgebers lassen sich Anhaltspunkte für eine Privilegierung des § 277 StGB a.F. entnehmen. Erst recht entfaltet § 277 StGB a.F. keine “Sperrwirkung” gegenüber der Urkundenfälschung § 267 StGB, wenn der Tatbestand der Fälschung von Gesundheitszeugnissen nicht (vollständig) erfüllt ist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2022 – 5 StR 283/22).

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Weimarer Amtsrichter angeklagt – Warum?

Die Staats­an­walt­schaft Er­furt hat An­kla­ge wegen Rechts­beu­gung gegen einen Wei­ma­rer Amts­rich­ter er­ho­ben. Der Rich­ter hatte im ver­gan­ge­nen Jahr eine um­strit­te­ne Ent­schei­dung gegen die Mas­ken­pflicht an zwei Schu­len zur Ein­däm­mung von Co­ro­na-In­fek­tio­nen ge­troffen.

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Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt wird (Beschluss vom 16. Dezember 2021 –
1 BvR 1541/20).

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Montgomery äußert sich abwertend über Richter

Der Präsident des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, hat in einem Interview drei Richter des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für ihr Urteil zu „2G im Einzelhandel” gescholten. Hierauf hat er eine, finde ich, passende Antwort der Justizministerin Havliza (Niedersachsen) erhalten, denn er destabilisiert mit seinen Äußerungen.

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Keine Körperverletzung durch COVID-Schnelltest an Schule

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Antrag einer Mutter auf Strafverfolgung (sog. Klageerzwingungsverfahren) eines Mitarbeiters des Gesundheitsamtes wegen Körperverletzung im Amt abgelehnt. Die Durchführung eines Corona-Schnelltest bei Schülern in der Schule stelle keine Körperverletzung dar (Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 10.05.2021 – 1 Ws 141/21).

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Untervermietung eines Fitnessstudios an Einzelpersonen

Die Antragstellerin betreibt ein Fitnessstudio. Sie hat ein Konzept erarbeitet, welches die stundenweise Untervermietung ihres Fitnessstudios an Einzelpersonen oder deren Haushalt vorsieht. Der Untermietvertrag wird dabei im Vorhinein abgeschlossen und der Zugang mittels QR-Code ermöglicht, welcher für die jeweilige Nutzungszeit freigeschaltet wird. Publikumsverkehr sei so ausgeschlossen. Begleitend hat die Antragstellerin ein Hygiene-Konzept erarbeitet, welches regelmäßige Desinfektionszeiten und Reinigungsintervalle vorsieht. Sie ersuchte das Verwaltungsgericht im Wege eines Eilverfahrens festzustellen, dass der Betrieb ihres Fitnessstudios in dieser Form nicht gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Nds. Corona-VO verboten ist. Sie ist der Auffassung, bei dem konzipierten Geschäftsmodell handele es sich nicht mehr um ein Fitnessstudio im herkömmlichen Sinne. Es sei stattdessen als Anlage für Individualsport im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Nds. Corona-VO zu qualifizieren, welche für die Nutzung durch Einzelpersonen oder deren Haushalt bzw. eine Kontaktperson grundsätzlich öffnen dürften (Az.: 15 B 343/21).

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Trotz Lockdown dürfen Sie Strafprozesse besuchen

Auch wäh­rend einer co­ro­na­be­ding­ten “Aus­gangs­sper­re” kön­nen Zu­schau­er an Haupt­ver­hand­lun­gen der Gerichte teil­neh­men. Die Auf­ga­be der Öf­fent­lich­keit, die Ge­rich­te zu kon­trol­lie­ren, ist nach An­sicht des Bun­des­ge­richts­hofs so ele­men­tar, dass sie als wich­ti­ger Grund im Sinne der Co­ro­na-Re­geln an­zu­er­ken­nen ist (zu BGH, Beschluss vom 17.11.2020).

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Allgemeines Kontaktverbot ein verfassungswidriger Tabubruch?

Das Amtsgericht Weimar hat einen Mann freigesprochen, der im April 2020 gegen die Corona-Auflagen verstoßen hatte. Das Urteil stuft das vom Staat angeordnete allgemeine Kontaktverbot als verfassungswidrigen Tabubruch ein – und stellt damit die gesamte deutsche Lockdown-Politik infrage ( Amtsgericht Weimar 6 OWi-523 Js 202518/20)

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Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Versammlungsverbot teilweise erfolgreich

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein Versammlungsverbot teilweise stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Beschwerdeführers gegen die Verfügung der Stadt Gießen insoweit wiederhergestellt, als danach die von dem Beschwerdeführer für den 16. und 17. April 2020 angemeldeten Versammlungen verboten wurden. Die Versammlungsbehörde hatte unzutreffend angenommen, die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus enthalte ein generelles Verbot von Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören und daher die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit verletzt, weil sie nicht beachtet hat, dass zu deren Schutz ein Entscheidungsspielraum bestand. Die Stadt Gießen hat, wie die Kammer ausdrücklich entschieden hat, Gelegenheit, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut darüber zu entscheiden, ob die Durchführung der vorgenannten Versammlungen von bestimmten Auflagen abhängig gemacht oder verboten wird. PM 25/2020 vom 16. April 2020 zu Beschluss vom 15. April 2020 1 BvR 828/20.

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Eingriff in die Glaubensfreiheit bedarf fortlaufender Prüfung

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 10. April 2020 (1 BvQ 28/20) einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Regelung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (im Folgenden: Corona-Verordnung), die unter anderem ein Verbot von Zusammenkünften in Kirchen enthält, auf der Grundlage einer Folgenabwägung abgelehnt.

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