Die Antragstellerin betreibt ein Fitnessstudio. Sie hat ein Konzept erarbeitet, welches die stundenweise Untervermietung ihres Fitnessstudios an Einzelpersonen oder deren Haushalt vorsieht. Der Untermietvertrag wird dabei im Vorhinein abgeschlossen und der Zugang mittels QR-Code ermöglicht, welcher für die jeweilige Nutzungszeit freigeschaltet wird. Publikumsverkehr sei so ausgeschlossen. Begleitend hat die Antragstellerin ein Hygiene-Konzept erarbeitet, welches regelmäßige Desinfektionszeiten und Reinigungsintervalle vorsieht. Sie ersuchte das Verwaltungsgericht im Wege eines Eilverfahrens festzustellen, dass der Betrieb ihres Fitnessstudios in dieser Form nicht gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Nds. Corona-VO verboten ist. Sie ist der Auffassung, bei dem konzipierten Geschäftsmodell handele es sich nicht mehr um ein Fitnessstudio im herkömmlichen Sinne. Es sei stattdessen als Anlage für Individualsport im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Nds. Corona-VO zu qualifizieren, welche für die Nutzung durch Einzelpersonen oder deren Haushalt bzw. eine Kontaktperson grundsätzlich öffnen dürften (Az.: 15 B 343/21).
Untervermietung eines Fitnessstudios an Einzelpersonen weiterlesenSchlagwort-Archive: Corona
Trotz Lockdown dürfen Sie Strafprozesse besuchen
Auch während einer coronabedingten “Ausgangssperre” können Zuschauer an Hauptverhandlungen der Gerichte teilnehmen. Die Aufgabe der Öffentlichkeit, die Gerichte zu kontrollieren, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs so elementar, dass sie als wichtiger Grund im Sinne der Corona-Regeln anzuerkennen ist (zu BGH, Beschluss vom 17.11.2020).
Trotz Lockdown dürfen Sie Strafprozesse besuchen weiterlesenSpahn gibt Millionen für Anwälte aus
Das Gesundheitsministerium hat wegen der Maskenbeschaffung im vergangenen Frühjahr wohl massiven juristischen Ärger. Die Bewältigung durch externe Juristen kostet angeblich viele Millionen Euro. Doch nicht der Preis ist interessant, sondern die Verfahren.
Spahn gibt Millionen für Anwälte aus weiterlesenAllgemeines Kontaktverbot ein verfassungswidriger Tabubruch?
Das Amtsgericht Weimar hat einen Mann freigesprochen, der im April 2020 gegen die Corona-Auflagen verstoßen hatte. Das Urteil stuft das vom Staat angeordnete allgemeine Kontaktverbot als verfassungswidrigen Tabubruch ein – und stellt damit die gesamte deutsche Lockdown-Politik infrage ( Amtsgericht Weimar 6 OWi-523 Js 202518/20)
Allgemeines Kontaktverbot ein verfassungswidriger Tabubruch? weiterlesenCorona: Mitarbeiter eines Pflegeheims angezeigt
Die Stadt Weimar hat gegen Mitarbeiter eines Pflegeheims Anzeige erstattet. Die hohe Zahl der Corona-Todesfälle werfe Fragen auf, die durch eine Untersuchung beantwortet werden müssten.
Corona: Mitarbeiter eines Pflegeheims angezeigt weiterlesenKommt die Pflicht zum Impfen?
Was sind das für Diskussionen, die geführt werden? Die Regierung erklärt, es sei da draußen ein gefährliches Virus. Andere sagen, dass das gar nicht so sei oder dass das Virus erfunden sei. Und jetzt steht neben der Diskussion, ob es ein SEIN oder NICHTSEIN gibt, auch noch die Angst vor Stigmatisierungen und Pflichten hinzu.
Kommt die Pflicht zum Impfen? weiterlesenPlante ein Polizist einen Corona-Regel-Verstoß?
Die Berliner Polizei überprüft angeblich einen Kollegen, der womöglich unter dem Vorwand eines ausgedachten Einsatzes nach Mecklenburg-Vorpommern reisen wollte – und damit gegen Corona-Regeln verstoßen hätte.
Plante ein Polizist einen Corona-Regel-Verstoß? weiterlesenAntrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Versammlungsverbot teilweise erfolgreich
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein Versammlungsverbot teilweise stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Beschwerdeführers gegen die Verfügung der Stadt Gießen insoweit wiederhergestellt, als danach die von dem Beschwerdeführer für den 16. und 17. April 2020 angemeldeten Versammlungen verboten wurden. Die Versammlungsbehörde hatte unzutreffend angenommen, die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus enthalte ein generelles Verbot von Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören und daher die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit verletzt, weil sie nicht beachtet hat, dass zu deren Schutz ein Entscheidungsspielraum bestand. Die Stadt Gießen hat, wie die Kammer ausdrücklich entschieden hat, Gelegenheit, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut darüber zu entscheiden, ob die Durchführung der vorgenannten Versammlungen von bestimmten Auflagen abhängig gemacht oder verboten wird. PM 25/2020 vom 16. April 2020 zu Beschluss vom 15. April 2020 1 BvR 828/20.
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Versammlungsverbot teilweise erfolgreich weiterlesenEingriff in die Glaubensfreiheit bedarf fortlaufender Prüfung
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 10. April 2020 (1 BvQ 28/20) einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Regelung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (im Folgenden: Corona-Verordnung), die unter anderem ein Verbot von Zusammenkünften in Kirchen enthält, auf der Grundlage einer Folgenabwägung abgelehnt.
Eingriff in die Glaubensfreiheit bedarf fortlaufender Prüfung weiterlesenTurkmenistan verbietet Coronavirus
Verbote lösen Probleme! 😳 Turkmenistan macht den Vorreiter und verbietet das CORONAVIRUS. So einfach kann es sein!
Turkmenistan verbietet Coronavirus weiterlesenVerteidigung läuft weiter!
Die Strafverteidigung läuft weiter! Besprechungen werden, soweit im Strafrecht möglich, telefonisch durchgeführt. Ansonsten finden die unaufschiebbaren persönlichen Gespräche (unter Einhaltung der hygienischen Maßnahmen zu unser aller Schutz) in der Kanzlei statt.
Warum werden nicht in allen Mandaten Telefonate durchgeführt? Die Verteidigung durch Rechtsanwalt Thomas Penneke bleibt auf dem sicherheitsrelevanten Level wie gewohnt.
Kann ich getrost in die Kanzlei kommen? Ja, aber nur nach Anmeldung oder mit Termin.
Kann ich den Notruf nutzen, wenn die Polizei bei mir vor der Tür steht? Ja, dabei bleibt es wie gewohnt.
Bitte verhalten Sie sich besonnen, denn auch in der Zeit einer Pandemie gilt: “Lieber 4 Wochen warten, als 4 Jahre sitzen!”
Thomas Penneke
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht
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Einer geht noch: Corona und die Reisefreiheit
Der Innenminister von Mecklenburg – Vorpommern Caffier verkündete heute, dass ein Verstoß gegen das “Tourismus-Verbot” als Straftat gewertet werden soll. Wie will er das erreichen? Wie weit geht dieses Verbot? Kann ich meine Verwandten im Norden noch besuchen?
Einer geht noch: Corona und die Reisefreiheit weiterlesenCorona und die Strafprozessordnung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet derzeit eine gesetzliche Regelung vor, um zu verhindern, dass strafgerichtliche Hauptverhandlungen infolge der Auswirkungen der Corona-Epidemie neu begonnen werden müssen. Die Regelung erlaubt es den Gerichten, eine Hauptverhandlung für maximal drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen.
Corona und die Strafprozessordnung weiterlesenCoronavirus: Richter angezeigt
Ein Anwalt hat einen Richter des Landgerichts München I wegen versuchter Körperverletzung angezeigt, weil er trotz der aktuellen Corona-Pandemie auf eine Verhandlung bestand.
Coronavirus: Richter angezeigt weiterlesen