Schlagwort-Archive: Corona

Richter verurteilt: Rechtsbeugung nach Corona-Urteil rechtskräftig

Ein Richter überschritt die Grenzen seines Amtes, um Coronaschutzmaßnahmen an Weimarer Schulen zu kippen. Nun ist das Urteil wegen Rechtsbeugung rechtskräftig. Ein Fall, der das Vertrauen in die Justiz auf die Probe stellt. Der Bundesgerichtshof hat beide Revisionen (Angeklagter und Staatsanwaltschaft) verworfen Urteil vom 20.11.2024 – 2 StR 54/24.

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Tödliche Ansteckung: Frau nach Corona-Tod des Nachbarn verurteilt

Eine Frau aus Österreich wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe und Geldstrafe vom Landgericht Klagenfurt am 20. August 2024 verurteilt, nachdem ihr nachgewiesen wurde, dass sie ihren Nachbarn mit dem Coronavirus angesteckt hatte, was zu dessen Tod führte.

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BGH: Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar

Weder dem Zweck noch dem systematischen Zusammenhang der miteinander konkurrierenden Bestimmungen oder dem Willen des Gesetzgebers lassen sich Anhaltspunkte für eine Privilegierung des § 277 StGB a.F. entnehmen. Erst recht entfaltet § 277 StGB a.F. keine “Sperrwirkung” gegenüber der Urkundenfälschung § 267 StGB, wenn der Tatbestand der Fälschung von Gesundheitszeugnissen nicht (vollständig) erfüllt ist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2022 – 5 StR 283/22).

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Weimarer Amtsrichter angeklagt – Warum?

Die Staats­an­walt­schaft Er­furt hat An­kla­ge wegen Rechts­beu­gung gegen einen Wei­ma­rer Amts­rich­ter er­ho­ben. Der Rich­ter hatte im ver­gan­ge­nen Jahr eine um­strit­te­ne Ent­schei­dung gegen die Mas­ken­pflicht an zwei Schu­len zur Ein­däm­mung von Co­ro­na-In­fek­tio­nen ge­troffen.

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Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt wird (Beschluss vom 16. Dezember 2021 –
1 BvR 1541/20).

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Montgomery äußert sich abwertend über Richter

Der Präsident des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, hat in einem Interview drei Richter des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für ihr Urteil zu „2G im Einzelhandel” gescholten. Hierauf hat er eine, finde ich, passende Antwort der Justizministerin Havliza (Niedersachsen) erhalten, denn er destabilisiert mit seinen Äußerungen.

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Keine Körperverletzung durch COVID-Schnelltest an Schule

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Antrag einer Mutter auf Strafverfolgung (sog. Klageerzwingungsverfahren) eines Mitarbeiters des Gesundheitsamtes wegen Körperverletzung im Amt abgelehnt. Die Durchführung eines Corona-Schnelltest bei Schülern in der Schule stelle keine Körperverletzung dar (Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 10.05.2021 – 1 Ws 141/21).

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Untervermietung eines Fitnessstudios an Einzelpersonen

Die Antragstellerin betreibt ein Fitnessstudio. Sie hat ein Konzept erarbeitet, welches die stundenweise Untervermietung ihres Fitnessstudios an Einzelpersonen oder deren Haushalt vorsieht. Der Untermietvertrag wird dabei im Vorhinein abgeschlossen und der Zugang mittels QR-Code ermöglicht, welcher für die jeweilige Nutzungszeit freigeschaltet wird. Publikumsverkehr sei so ausgeschlossen. Begleitend hat die Antragstellerin ein Hygiene-Konzept erarbeitet, welches regelmäßige Desinfektionszeiten und Reinigungsintervalle vorsieht. Sie ersuchte das Verwaltungsgericht im Wege eines Eilverfahrens festzustellen, dass der Betrieb ihres Fitnessstudios in dieser Form nicht gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Nds. Corona-VO verboten ist. Sie ist der Auffassung, bei dem konzipierten Geschäftsmodell handele es sich nicht mehr um ein Fitnessstudio im herkömmlichen Sinne. Es sei stattdessen als Anlage für Individualsport im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Nds. Corona-VO zu qualifizieren, welche für die Nutzung durch Einzelpersonen oder deren Haushalt bzw. eine Kontaktperson grundsätzlich öffnen dürften (Az.: 15 B 343/21).

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Trotz Lockdown dürfen Sie Strafprozesse besuchen

Auch wäh­rend einer co­ro­na­be­ding­ten “Aus­gangs­sper­re” kön­nen Zu­schau­er an Haupt­ver­hand­lun­gen der Gerichte teil­neh­men. Die Auf­ga­be der Öf­fent­lich­keit, die Ge­rich­te zu kon­trol­lie­ren, ist nach An­sicht des Bun­des­ge­richts­hofs so ele­men­tar, dass sie als wich­ti­ger Grund im Sinne der Co­ro­na-Re­geln an­zu­er­ken­nen ist (zu BGH, Beschluss vom 17.11.2020).

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Allgemeines Kontaktverbot ein verfassungswidriger Tabubruch?

Das Amtsgericht Weimar hat einen Mann freigesprochen, der im April 2020 gegen die Corona-Auflagen verstoßen hatte. Das Urteil stuft das vom Staat angeordnete allgemeine Kontaktverbot als verfassungswidrigen Tabubruch ein – und stellt damit die gesamte deutsche Lockdown-Politik infrage ( Amtsgericht Weimar 6 OWi-523 Js 202518/20)

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