Ein Richter überschritt die Grenzen seines Amtes, um Coronaschutzmaßnahmen an Weimarer Schulen zu kippen. Nun ist das Urteil wegen Rechtsbeugung rechtskräftig. Ein Fall, der das Vertrauen in die Justiz auf die Probe stellt. Der Bundesgerichtshof hat beide Revisionen (Angeklagter und Staatsanwaltschaft) verworfen Urteil vom 20.11.2024 – 2 StR 54/24.
Richter verurteilt: Rechtsbeugung nach Corona-Urteil rechtskräftig weiterlesenArchiv der Kategorie: Corona
Revision: Keine straflose Kritik an Corona-Politik
Wer eine Corona-Schutzmaske mit einem aufgedruckten Hakenkreuz in einem Twitter-Post zeigt, um damit die Corona-Politik der Bundesregierung zu kritisieren, macht sich strafbar. Die sogenannte Sozialadäquanzklausel greift nicht (KG, Urteil vom 30.09.2024 – 2 ORs 14/24).
Revision: Keine straflose Kritik an Corona-Politik weiterlesenTödliche Ansteckung: Frau nach Corona-Tod des Nachbarn verurteilt
Eine Frau aus Österreich wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe und Geldstrafe vom Landgericht Klagenfurt am 20. August 2024 verurteilt, nachdem ihr nachgewiesen wurde, dass sie ihren Nachbarn mit dem Coronavirus angesteckt hatte, was zu dessen Tod führte.
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Tödliche Ansteckung: Frau nach Corona-Tod des Nachbarn verurteilt weiterlesenNicht jeder Irrtum schützt vor Strafe wegen Impfpassfälschung
Pauschale Einlassungen und ungenaue Beweisführungen reichen nicht aus, um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum anzunehmen (OLG Braunschweig, Urteil vom 07.03.2024 – 1 ORs 49/23).
Nicht jeder Irrtum schützt vor Strafe wegen Impfpassfälschung weiterlesenBGH: Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar
Weder dem Zweck noch dem systematischen Zusammenhang der miteinander konkurrierenden Bestimmungen oder dem Willen des Gesetzgebers lassen sich Anhaltspunkte für eine Privilegierung des § 277 StGB a.F. entnehmen. Erst recht entfaltet § 277 StGB a.F. keine “Sperrwirkung” gegenüber der Urkundenfälschung § 267 StGB, wenn der Tatbestand der Fälschung von Gesundheitszeugnissen nicht (vollständig) erfüllt ist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2022 – 5 StR 283/22).
BGH: Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar weiterlesenSoldaten müssen sich impfen lassen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Impfung Pflicht eines Soldaten gegen das Corona – Virus von diesem geduldet werden muss und somit die Impfung auf der Pflichtliste der Bundeswehr bestätigt (Az. 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22 – Entscheidung vom 07. Juli 2022).
Soldaten müssen sich impfen lassen weiterlesenDer Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt wird (Beschluss vom 16. Dezember 2021 –
1 BvR 1541/20).
Montgomery äußert sich abwertend über Richter
Der Präsident des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, hat in einem Interview drei Richter des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für ihr Urteil zu „2G im Einzelhandel” gescholten. Hierauf hat er eine, finde ich, passende Antwort der Justizministerin Havliza (Niedersachsen) erhalten, denn er destabilisiert mit seinen Äußerungen.
Montgomery äußert sich abwertend über Richter weiterlesenKeine Körperverletzung durch COVID-Schnelltest an Schule
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Antrag einer Mutter auf Strafverfolgung (sog. Klageerzwingungsverfahren) eines Mitarbeiters des Gesundheitsamtes wegen Körperverletzung im Amt abgelehnt. Die Durchführung eines Corona-Schnelltest bei Schülern in der Schule stelle keine Körperverletzung dar (Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 10.05.2021 – 1 Ws 141/21).
Keine Körperverletzung durch COVID-Schnelltest an Schule weiterlesenUntervermietung eines Fitnessstudios an Einzelpersonen
Die Antragstellerin betreibt ein Fitnessstudio. Sie hat ein Konzept erarbeitet, welches die stundenweise Untervermietung ihres Fitnessstudios an Einzelpersonen oder deren Haushalt vorsieht. Der Untermietvertrag wird dabei im Vorhinein abgeschlossen und der Zugang mittels QR-Code ermöglicht, welcher für die jeweilige Nutzungszeit freigeschaltet wird. Publikumsverkehr sei so ausgeschlossen. Begleitend hat die Antragstellerin ein Hygiene-Konzept erarbeitet, welches regelmäßige Desinfektionszeiten und Reinigungsintervalle vorsieht. Sie ersuchte das Verwaltungsgericht im Wege eines Eilverfahrens festzustellen, dass der Betrieb ihres Fitnessstudios in dieser Form nicht gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Nds. Corona-VO verboten ist. Sie ist der Auffassung, bei dem konzipierten Geschäftsmodell handele es sich nicht mehr um ein Fitnessstudio im herkömmlichen Sinne. Es sei stattdessen als Anlage für Individualsport im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Nds. Corona-VO zu qualifizieren, welche für die Nutzung durch Einzelpersonen oder deren Haushalt bzw. eine Kontaktperson grundsätzlich öffnen dürften (Az.: 15 B 343/21).
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