Die 28 abgeschobenen – in Deutschland verurteilten – kriminelle Afghanen sind von der afghanischen Justiz aus dem Gefängnis gegen Auflage entlassen worden. Ihre jeweiligen Familien bürgten für die abgeschobenen Straftäter. Sie erklärten, dass sie keine Straftaten mehr verüben würden.
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Sachverhalt
Erstmals seit drei Jahren erfolgte wieder ein Abschiebeflug nach Afghanistan. Medienspektakulär zeigte die Regierung hier auf, dass sie tätig wäre. Begleitet wurden die Abschiebungen über die Diskussion von einem Handgeld in Höhe von 1.000 Euro für jeden abgeschobenen Afghanen. Insgesamt also 28.000 Euro für alle Passagiere. Aber darum geht es mir hier nicht.
Die Straftäter sollen nun gegen eine Auflage freigekommen sein. Zunächst seien die Personen überprüft worden, sagte Suhail Schahin, Leiter des Taliban-Politbüros in der katarischen Hauptstadt Doha. „Sie wurden freigelassen, nachdem ihre Familien schriftlich versichert hatten, dass sie keine Straftaten begehen würden“.
Meinung und Schluss
Unabhängig davon, dass es dumm seitens der PR-Berater der Regierung gewesen sein mag, diese Abschiebung so in der Öffentlichkeit zu hofieren. Pluspunkte hat sie damit gewiss nicht gesammelt. 1.000 EUR mitzugeben ist schon eine Nummer. Das dann als Vorsichtsmaßnahme gegen Verarmung im Heimatland zu erklären, ist mehr als lächerlich.
Es ist ja zu erkennen, dass es auch dort 28 Familien zu den jeweiligen Abgeschobenen gibt.
Mich interessiert aber mehr das System der Bürgschaft. Lass Dich schlagen, lass Dich würgen, aber tue niemals bürgen, habe ich mal gelernt. Da versichert also die Familie, dass der Verwandte Missetäter keine Straftat mehr verüben wird. Wie das sanktioniert ist? Ich habe mich mal über das System der Kafala (ich denke, dass muss das sein) informiert. Viel ist nicht zu finden und vielleicht beobachtet mich jetzt auch irgendein Geheimdienst.
Kafala ist aber tatsächlich ein Begriff, der im islamischen Recht verwendet wird, allerdings ist er besser bekannt in Zusammenhang mit der Adoption oder Fürsorge von Waisen und Kindern, die keinen familiären Schutz haben. Im Kontext von Bürgschaften, wie du es beschreibst, geht es eher um eine Art soziale oder familiäre Verantwortung, die bei Vergehen eines Familienmitglieds eingefordert wird.
Wenn sich Familienangehörige verbürgen, dass ein Mitglied keine Straftaten mehr begeht, und diese Person dann doch eine Straftat verübt, hängen die Konsequenzen stark von den lokalen Gesetzen und der Art der Vereinbarung ab. In einigen islamischen Rechtssystemen kann die Familie aufgefordert werden, sich aktiv an der Lösung zu beteiligen, z.B. durch Übernahme von Verantwortung, um sicherzustellen, dass derjenige sich bessert und keine weiteren Straftaten begeht. Diese Verantwortung kann sozialer oder auch rechtlicher Natur sein, je nachdem, wie die ursprüngliche Vereinbarung strukturiert war.
In der Praxis könnte das bedeuten, dass die Familie Maßnahmen ergreifen muss, um das betroffene Mitglied zu überwachen, therapeutische oder beratende Unterstützung anzubieten oder in einigen Fällen sogar eine Art von Wiedergutmachung zu leisten, wenn das durch lokale Gesetze oder Gemeinschaftsregeln unterstützt wird. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die genaue Umsetzung sehr von den spezifischen Gesetzen des Landes und den kulturellen Normen abhängt.
Nun ja, auch eine Idee zur Vermeidung der Untersuchungshaft oder sogar Strafhaft in Deutschland?