Die Behandlung schmerzhafter Trockenheit im Intimbereich bei Frauen durch eine Lasertherapie ist keine Kassenleistung, auch nicht im Alter. Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass solche Behandlungen ohne Zulassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von der Krankenkasse nicht übernommen werden müssen. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liege nicht vor, da auch jüngere Menschen keinen Anspruch auf die Therapie hätten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.08.2024 – L 16 KR 426/23).
Heute Sozialrecht! 😉
Sex im Alter? Keine Hilfe von der Krankenkasse für intime Laserbehandlung! weiterlesen →
Ein nächtlicher Ausflug einer 18-Jährigen in ein Hotelzimmer endete in einem Chaos, das die Polizei auf den Plan rief. Zwischen Eifersucht, Alkohol und einem drohenden Streit mussten die Beamten vermitteln, während die junge Frau betrunken im Bad lag. Neues aus der Kategorie: KURIOSES
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Parkhausbetreiber haftet nicht dafür, wenn unbekannte Personen auf einem abgeparkten Kraftfahrzeug sexuelle Handlungen durchführen (Landgericht Köln Urt. v. 09.01.2023, Az. 21 O 302/22).
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In einem Urteil aus dem Jahre 1991 hat das Amtsgericht Mönchengladbach sich mit einem speziellen Fall des Reiserechts zu befassen. Der Kläger machte geltend, dass er in den 14 Tagen Urlaub keinen Sex haben konnte. Woran das gelegen haben soll, zeigt die Entscheidung über eine Klage des Sexlosen. Zum Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 26. April 1991 (5 a C 106/91):
Jura-Classics: Kein Beischlaferlebnis während des Urlaubs weiterlesen →
Ein Tantramasseur ist verpflichtet, sich als Prostituierter anzumelden und regelmäßig an einer durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst angebotenen gesundheitlichen Beratung teilzunehmen (VG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2021 – 29 K 8461/18).
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Der Tod nach Sex auf Dienstreise klingt wie aus einem schlechten oder romantischen Film. So geschehen aber in Frankreich. Dort wertete ein Gericht diesen Seitensprung als “Arbeitsunfall” und sprach der betrogenen Witwe einen Schadensersatz zu.
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Erschütternd, was Gestern in der örtlichen Presse zu lesen war. Ein “Mobbing-Skandal” soll an einer Regionalschule in Crivitz (bei Schwerin) vorliegen. 30 Kinder sollen an einem Mobbing beteiligt gewesen sein. Es gehe dabei sogar um sexuelle Nötigungen. Doch die Tatverdächtigen seien zwischen zehn und 13 Jahre alt.
Sex-Mobbing erschüttert Schule in Crivitz! – Doch wer ist schuld? weiterlesen →
Der zweite kurze Wochenblick zeigt, dass Sex auf dem Balkon Probleme bei der Berufswahl mit sich bringen kann, dass man Goldbarren auch mal auf Echtheit prüfen sollte, denn eine Bank nahm falsches Gold in Höhe von über 300.000 EUR entgegen und Fünfkommanochwas Promille sind nicht unmöglich. Fünfkommawievielpromille? Falschgold und der Sex auf dem Balkon stört bei der Berufswahl weiterlesen →
Sex-Skandal! So titelten gestern einige Zeitungen einen Bericht über die Berliner Polizei zum G 20 Gipfel. Was ist geschehen? Gibt es wirklich einen Skandal?
Skandal bei bzw. mit der Polizei Berlin? weiterlesen →
Der Klassiker sieht so aus: Mann mit Mantel geht in den Park und zeigt seine Blöße den spazierenden Damen, in dem er den Mantel hechelnd in ihre Richtung öffnet. Wahlweise können auch die Geschlechter getauscht werden (oder nicht? Dazu später!). 😉 Doch wie schafft man eine Beihilfe? Beihilfe zum Exhibitionismus – Wie geht das? weiterlesen →
Sexvideos sind so ein Ding. Die einen schauen Pornos und die anderen finden sie abscheulich. Da drehen Männlein und Weiblein (oder auch mal mehr Männlein mit noch mehr Weiblein) Sexvideos und stellen diese ins Netz. Andere drehen heimlich ein solches Video, ohne dass der oder die Triebpartner davon wissen. Das ist natürlich nicht erlaubt. Trotzdem war so ein heimliches Video für einen Angeklagten die letzte Rettung in einem Meer von Lügen. Dreht sicherheitshalber Sexvideos 😉 weiterlesen →
https://www.facebook.com/strafverteidiger.penneke/photos/a.616697558462149.1073741828.616697441795494/778673972264506/?type=3&theater
+++ Sexspielzeug unter der Robe +++
Ein Richter in den USA onanierte während diverser Prozesse mit einer Penispumpe. Verurteilung: vier Jahre Haft und eine Geldstrafe. Der Richter bestritt mit der Pumpe onaniert zu haben. Er habe sie lediglich “gedankenverloren” eingesetzt. 😳 Das Gericht befand, dass Richter mit nötigem Ernst an den Verhandlungen teilnehmen müssen und sich nicht durch Sexspielzeug ablenken lassen dürften.
Trug er etwa auch keine Hose unter der Robe? 😳 Aaaaah! Kopfkino! 😂Was denkt Ihr?
http://www.focus.de/panorama/welt/ex-richter_aid_113953.html
Strafverteidiger aus Rostock