Ein Hund mit schmerzenden Beinen und ein Tierarzt, der das vermeintlich falsche Bein operierte: Was wie der Beginn einer Halloween-Geschichte klingt, endete für den Hundehalter wenig gruselig. Denn das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass der Tierarzt entgegen des ersten Eindrucks richtig gehandelt hatte. Wer zahlt nun die Kosten für die „Geister-OP“? Nicht der Tierarzt (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.09.2024 – 29 U 33/24).
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Auf ein Wort: Keine Selbstjustiz gegen Horror-Clowns
Ich greife heute noch einmal das Problem der Horror-Clowns auf. Viele lassen sich darüber aus und regen sich (zu Recht) über diese Art von schlechtem Scherz auf. Die Presse ist voll damit. Nun kursieren in den sozialen Netzwerken erste Aufrufe zur Gewalt. Ich warne aber vor Selbstjustiz. Diese ist strafbar. Auf ein Wort: Keine Selbstjustiz gegen Horror-Clowns weiterlesen