Ein Hund mit schmerzenden Beinen und ein Tierarzt, der das vermeintlich falsche Bein operierte: Was wie der Beginn einer Halloween-Geschichte klingt, endete für den Hundehalter wenig gruselig. Denn das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass der Tierarzt entgegen des ersten Eindrucks richtig gehandelt hatte. Wer zahlt nun die Kosten für die „Geister-OP“? Nicht der Tierarzt (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.09.2024 – 29 U 33/24).
Sachverhalt
Das Herrchen bemerkte bei seinem treuen Begleiter ein deutliches Hinken am linken Bein und wandte sich an einen Tierarzt. Der Veterinärmediziner jedoch entschied nach eingehender Untersuchung, das rechte Bein zu operieren. Der Hundehalter, erstaunt über diese Entscheidung, forderte eine Rückerstattung der OP-Kosten von rund 7.500 Euro und zog damit vor Gericht.
Entscheidung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellte sich auf die Seite des Tierarztes. Laut Gericht steht es dem behandelnden Arzt zu, die Therapie nach seiner fachlichen Einschätzung durchzuführen, auch wenn der Hundebesitzer einen anderen Verdacht hat. Der Tierarzt hatte aufgrund von Röntgenaufnahmen und Gangbeobachtungen seine Entscheidung getroffen. Ein hinzugezogener Sachverständiger bestätigte mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“, dass die Operation am richtigen Bein vorgenommen wurde.
Für das Gericht war das entscheidend: Ein Tierarzt kann auch gegen den ausdrücklichen Behandlungsauftrag handeln, wenn die medizinischen Erkenntnisse auf eine abweichende Ursache schließen lassen. Besonders bei Tieren sind die Schmerzen oft über Kreuz: Das linke Hinken kann vom rechten Bein kommen, was hier dem Tierarzt den „richtigen Riecher“ bewies.
Meinung und Schluss
Die Entscheidung ist nachvollziehbar, denn Tierärzte sehen (anders als manche Tierbesitzer) häufig den Gesamtzusammenhang des Bewegungsapparates. Für den Hund bleibt die spannende Frage, ob er nach der OP wirklich rund läuft – oder weiterhin als „Ghost-Dog“ ein unheimliches Hinken zur Schau stellt. Vielleicht begleitet ihn dieses „Horror-Drama“ ja noch an Halloween – oder er kann endlich, ohne zu spuken, fröhlich durchs Herbstlaub springen. In diesem Sinne: Möge er sein Hinkebein gut verstecken, um am Ende der gruseligste Hund auf der Straße zu sein! 🎃