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Sex im Alter? Keine Hilfe von der Krankenkasse für intime Laserbehandlung!

Die Behandlung schmerzhafter Trockenheit im Intimbereich bei Frauen durch eine Lasertherapie ist keine Kassenleistung, auch nicht im Alter. Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass solche Behandlungen ohne Zulassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von der Krankenkasse nicht übernommen werden müssen. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liege nicht vor, da auch jüngere Menschen keinen Anspruch auf die Therapie hätten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.08.2024 – L 16 KR 426/23).

Heute Sozialrecht! 😉

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