Die Behandlung schmerzhafter Trockenheit im Intimbereich bei Frauen durch eine Lasertherapie ist keine Kassenleistung, auch nicht im Alter. Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass solche Behandlungen ohne Zulassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von der Krankenkasse nicht übernommen werden müssen. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liege nicht vor, da auch jüngere Menschen keinen Anspruch auf die Therapie hätten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.08.2024 – L 16 KR 426/23).
Heute Sozialrecht! 😉
Sex im Alter? Keine Hilfe von der Krankenkasse für intime Laserbehandlung! weiterlesen