Sex im Alter? Keine Hilfe von der Krankenkasse für intime Laserbehandlung!

Die Behandlung schmerzhafter Trockenheit im Intimbereich bei Frauen durch eine Lasertherapie ist keine Kassenleistung, auch nicht im Alter. Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass solche Behandlungen ohne Zulassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von der Krankenkasse nicht übernommen werden müssen. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liege nicht vor, da auch jüngere Menschen keinen Anspruch auf die Therapie hätten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.08.2024 – L 16 KR 426/23).

Heute Sozialrecht! 😉

Sachverhalt

Eine 1952 geborene Frau litt an Trockenheit im Intimbereich, was Schmerzen beim Geschlechtsverkehr verursachte. Ihr Frauenarzt empfahl eine Lasertherapie, die die Beschwerden langfristig durch Verbesserung der Kollagen- und Elastinbildung lindern sollte. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab, da die Behandlung vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zugelassen sei. Die Frau argumentierte, dass dies eine Altersdiskriminierung darstelle und ihre sexuelle Gesundheit nicht ernst genommen werde.

Entscheidung

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen wies die Klage der Frau ab. Eine Lasertherapie sei eine neue Behandlungsmethode, die erst durch den G-BA zugelassen werden müsse. Altersdiskriminierung liege nicht vor, da auch jüngere Menschen keinen Anspruch auf die Behandlung hätten.

Meinung und Schluss

Diese Entscheidung unterstreicht die strengen Regularien, an die Krankenkassen bei der Übernahme von Behandlungskosten gebunden sind. Besonders im Bereich der intimen Gesundheit fühlen sich viele Menschen, insbesondere im Alter, oft nicht ausreichend ernst genommen. Die Diskussion über die Kostenübernahme solcher Therapien dürfte an Bedeutung gewinnen.

Aber in dem Falle frage ich mich, wie man auf die aberwitzige Argumentation kommt, dass hier eine Alterdiskrimnierung vorliegen solle. Immerhin ist die Behandlungsmethode überhaupt noch nicht zugelassen. Man muss ja nicht immer hysterisch gleich eine Diskrimnierung herbeischreien. Die Kassen hatten hier das Recht auf ihrer Seite und die Dame muss für ihre Libido auf Salben und Tabletten zurückgreifen.

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