Ein 40-jähriger Mann aus dem Landkreis Leer wurde freigesprochen, nachdem eine Gesetzesänderung den THC-Grenzwert für Autofahrten angehoben hat. Der Bußgeldsenat des OLG Oldenburg stellte fest, dass der vorherige THC-Wert des Mannes nun unter dem neuen Grenzwert liegt, sodass der Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss entfällt (OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.08.2024 – 2 ORbs 95/24).
Sachverhalt
Der Betroffene hatte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises Emsland eingelegt, nachdem er vom Amtsgericht Papenburg wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss verurteilt worden war. Das Amtsgericht stellte fest, dass der Mann mit einem THC-Wert von 1,3 ng/ml im Blut ein Fahrzeug geführt hatte und verhängte eine Geldbuße von 1.000 € sowie ein dreimonatiges Fahrverbot.
Entscheidung
Der Betroffene legte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein, woraufhin der Fall vor dem Oberlandesgericht Oldenburg landete. In der Zwischenzeit trat am 22. August 2024 eine Gesetzesänderung im Zuge der Cannabis-Legalisierung in Kraft. Der THC-Grenzwert für Autofahrten wurde von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml angehoben (§ 24a Abs. 1a StVG). Diese Änderung wurde vom OLG zugunsten des Betroffenen berücksichtigt und da sein THC-Wert nun unter dem neuen Grenzwert lag, wurde das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und der Betroffene freigesprochen.
Meinung und Schluss
Der Fall zeigt, dass gesetzliche Änderungen den Ausgang eines Verfahrens beeinflussen können. Daher kann auch Zeit in einem Verfahren von immenser Kraft sein. Hier: Während der Autofahrer ursprünglich noch unter den alten Grenzwerten verurteilt wurde, hat ihn die neue Regelung vor einem Fahrverbot bewahrt.
In Zukunft wird es interessant zu beobachten sein, wie sich diese neuen Grenzwerte auf den Straßenverkehr und die Rechtsprechung auswirken. Ich sehe schon die Behörden, die ihr Ermessen ausüben werden. Schon beim Alkohol besteht keine starre Grenze, um die Eignung zum Fahren eines Kraftfahrzeuges in Frage zu stellen.