Eine Frau aus Österreich wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe und Geldstrafe vom Landgericht Klagenfurt am 20. August 2024 verurteilt, nachdem ihr nachgewiesen wurde, dass sie ihren Nachbarn mit dem Coronavirus angesteckt hatte, was zu dessen Tod führte.
Aus der Kategorie: AUS ANDEREN LÄNDERN
Sachverhalt
In einem aufsehenerregenden Fall hat das Landgericht Klagenfurt eine 54-jährige Frau für den Tod ihres krebskranken Nachbarn verantwortlich gemacht. Die Frau hatte im Dezember 2021 trotz eines positiven Corona-Tests ihre Quarantäne missachtet und sich ohne Maske mit Menschen unterhalten. Sie behauptete, dass sie dachte, sie habe lediglich ihre übliche Winter-Bronchitis.
Der Mann starb im Dezember 2021 infolge einer Corona-Infektion, die ihm eine tödliche Lungenentzündung verursachte.
Die 54-Jährige bestritt den Vorwurf vehement. Sie erklärte, an dem betreffenden Tag sei sie so krank gewesen, dass sie nicht habe aufstehen oder sprechen können. Zudem habe sie ihre Erkrankung als Bronchitis interpretiert, da sie jedes Jahr im Winter ähnliche Symptome aufweise. Besonders belastend wirkte jedoch die Aussage ihres Arztes, dem sie nach einem positiven Corona-Schnelltest mitgeteilt hatte, dass sie sich „sicher nicht einsperren“ lasse.
Entscheidung
Ausschlaggebend für die Verurteilung war ein virologisches Gutachten, das eine Übereinstimmung der Virus-DNA bei der Angeklagten und dem Verstorbenen nachwies. Der Gutachter erklärte, eine solche 100-prozentige Übereinstimmung sei ungewöhnlich, da sich Coronaviren in der Regel schnell verändern. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Mann durch die Angeklagte infiziert wurde, schätzte der Experte auf „annähernd 100 Prozent“
Die Angeklagte wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu vier Monaten Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je vier Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Juli 2023 war die Frau bereits wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Sie hatte trotz positiver Coronatests im Dezember 2021 ihre vorgeschriebene Quarantäne missachtet, ihre Wohnung verlassen und sich ohne Maske mit Menschen unterhalten. Der Tod des Nachbarn wurde nun in einem separaten Prozess verhandelt.
Meinung und Schluss
Dieser Fall aus meinem geliebten Österreich zeigt, dass persönliche Verantwortung in Zeiten einer Pandemie rechtliche Konsequenzen auch jetzt noch nach sich ziehen kann. Selbst wenn die Frau glaubte, sie hätte nur eine Bronchitis, wird ihr die Tatsache zum Verhängnis, dass sie gegen die damaligen Quarantäneauflagen verstoßen hat. Ob diese Auflagen sinnig oder unsinnig gewesen sind, scheint für die Entscheidung ohne Bedeutung.
Mir ist (noch) nicht bekannt, ob es auch ein Sachverständigengutachten gegeben hat (oder beantragt wurde), ob die Infektion des Mannes auch eingetreten wäre, wenn die Angeklagte eine Maske getragen hätte …. und vor allem, was für eine Maske …. oder ob es auch gereicht hätte, wenn ….
Hammer ist schon, dass ein Abgleich mit den jeweiligen Viren gemacht wurde. Wie war der Abgleich mit der “Täterin” eigentlich möglich?